Solothurner Schiessanlagen lärmtechnisch saniert
26.02.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat hat vom Schlussbericht der kantonalen Schiesslärmkommission Kenntnis genommen und die Kommission aufgelöst. Alle im Kanton Solothurn heute noch in Betrieb stehenden 300m–Schiessanlagen erfüllen nun die Anforderungen der eidgenössischen Lärmschutzverordnung. Das Umweltschutzgesetz und die Lärmschutzverordnung des Bundes verlangten von den Besitzern von Schiessanlagen die lärmtechnische Sanierung bis zum 31. März 2002.
Von den gesamthaft 114 Anlagen wurden im Zuge der Sanierungen deren 42 geschlossen. Auf 23 Anlagen schiessen mehr als nur gerade die Standortgemeinde und für 27 Anlagen mussten Erleichterungen gewährt werden. Erleichterungen haben zur Folge, dass auf bis zu maximal drei Liegenschaften die Lärmgrenzwerte überschritten werden könen. Dies deshalb, weil eine vollständige Sanierung unverhälnismässig oder gar nicht möglich gewesen wäre.
Für den Vollzug waren die Gemeinden verantwortlich, dem Kanton oblag die Oberaufsicht. Für die Beratung und Begleitung der Gemeinden im Vollzug hatte der Regierungsrat eine Schiesslärmkommission eingesetzt. Diese hatte vorerst auf der Grundlage eines Lärmkatasters Grundlagen und Richtlinien für den Vollzug erarbeitet und in den vergangenen zehn Jahren die Gemeinden und Schützengesellschaften bei den Sanierungen begleitet.
Der Schlussbericht zeigt, dass innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist sämtliche Schiessanlagen im Kanton rechtzeitig saniert oder geschlossen wurden. Das Ergebnis bestätigt - nach Meinung der Schiesslämkommission - dass das in der Vollzugshilfe aufgezeigte Vorgehen, die festgelegten Prioritäten und Fristen sich bestens bewährt haben. Die Einbindung des Kantonalschützenvereins und des eidgenössischen Schiessoffiziers hat die Lösungsfindung vor Ort ebenfalls erleichtert.
- schlussberichtschiesslaerm (pdf, 593 KB)