GAV–Verhandlungen laufen auf Hochtouren

Solothurn - Mit dem Inkrafttreten des revidierten Staatspersonalgesetzes ist eine gesetzliche Grundlage zur Ausarbeitung eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV) zwischen dem Kanton Solothurn und den Personalverbänden für sämtliche Kantonsangestellten und die gesamte Lehrerschaft in Kraft getreten. Die paritätische GAV-Projektleitung (Verhandlungsparteien sind der Regierungsrat und fünf Personalverbände) hat die Organisationsstruktur aufgebaut und die operative GAV-Verhandlungsführung an die Hand genommen. Vier Projektgruppen haben ihre Beratungen ebenfalls gestartet. Der Stand der Arbeiten dieser Projektgruppen ist aufgrund der verschiedenen Ausgangslagen sehr unterschiedlich. Der GAV sollte auf den 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Projektgruppe Flexible Pensionierung
Die Arbeiten dieser Gruppe sind weit fortgeschritten, dies weil ein konkretes Modell für eine erleichterte, vorzeitige Pensionierung seitens des Staatspersonalverbandes (StPV) bereits vor Beginn der GAV-Verhandlungen vorlag und jetzt auf seine Umsetzung hin geprüft werden kann.
 
Projektgruppe Lohnkonzept 04
In dieser Gruppe konnte man sich bereits über die entsprechenden Module des Lohnvergleichssystems und Lohnsystems einigen und hat die Eckwerte für ein Lohnvergleichssystem ausgehandelt. Die gesamte Diskussion um ein neues Lohnsystem für den Kanton Solothurn steht aber noch bevor.

Projektgruppe Arbeitszeit
In dieser Gruppe werden zur Zeit die sehr weitgreifenden Begriffsdefinitionen sowie verschiedene Arbeitszeitmodelle erörtert. Das Aufarbeiten der geltenden Regelungen über die Arbeitszeit sowie der dazugehörenden Daten zur Kostenberechnung benötigen noch einige Abklärungen.

Projektgruppe Lohnnebenleistungen
Die Grundlagenarbeit für eine Neuregelung der Treueprämien (Dienstalter) ist abgeschlossen. Zur Zeit steht eine neue Regelung der Inkonvenienzentschädigung zur Diskussion.

Wenn die GAV-Gremien die Verhandlungen über die vier Teilprojekte abgeschlossen haben, was noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, müssen die ausgehandelten Punkte in den GAV übernommen werden. Parallel dazu werden die nicht von diesen Projektgruppen erfassten Themen des schuldrechtlichen und normatien Teils des GAV in der Projektleitung erarbeitet. Anschliessend werden die nötigen Anpassungen der geltenden Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen vorbereitet.