Ja zur Totalrevision der Schall- und Laserverordnung

29.01.2003 - Solothurn - Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) grundsätzlich die Totalrevision der Schall- und Laserverordnung. Nicht einverstanden ist er mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Grenzwerten und unterschiedlichen Immissionsorten.

Der Regierungsrat unterstützt das Ziel der Schall- und Laserverordnung. Mit der neuen Verordnung ist der Schutz des Publikums mit wenigen Ausnahmen zwar theoretisch gesichert, wegen des grossen Aufwands der Vollzugsbehörden in der Praxis aber nicht. Der Vollzug, für welchen die Kantone verantwortlich sind, ist auch mit der neuen Verordnung mit einem riesigen Aufwand verbunden. Die Gefahr besteht, dass aus Kostengründen (schlechte Finanzlage der Kantone), die Verordnung gar nicht oder nur teilweise durchgesetzt wird. Deshalb wäre es sehr wichtig, dass das Bundesamt für Gesundheit gemeinsam mit den Kantonen mit präventiven Massnahmen das Publikum auf die Gefahren aufmerksam machen würde (nationale Kampagnen).

Die verschiedenen Grenzwerte sowie die unterschiedlichen Immissionsorte sind sowohl für das Publikum als auch die Betreiber unklar und erschweren den Vollzug. Der Regierungsrat beantragt deshalb, einheitliche Grenzwerte für gleiche Immissionsorte.