Kantonsrat: GPK lässt sich über die «Konstante 14» orientieren

17.01.2003 - Solothurn – Die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats (GPK) hat sich von Regierungsrätin Ruth Gisi über «Konstante 14» bei der Berechnung der Staatsanteile an die Lehrerbesoldungen der Volksschule orientieren lassen. Ferner hat sie zwei neue Vizepräsidenten gewählt: Kurt Zimmerli (FdP, Oensingen) und Konrad Imbach (CVP, Biberist).

Die GPK unter dem Präsidium von Manfred Baumann (SP, Nennigkofen) liess sich von Ruth Gisi, Vorsteherin des Departements für Bildung und Kultur (DBK) die Formel zur Berechnung der Staatsanteile an die Lehrerbesoldungen der Volksschule, insbesondere die darin verwendete «Konstante 14», erläutern. Die «Konstante 14» ist ein Faktor, der eine Bevorzugung der finanzschwachen Gemeinden bewirkt und dem Ausgleich zwischen den Gemeinden dient. Im Oktober des letzten Jahres wurde bekannt, dass die seit 30 Jahren verwendete «Konstante 14» in der komplizierten Formel gemäss Kantonsratsbeschluss nicht enthalten war. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass die bisher angewendete Formel ihre Grundlage in einem unvollständig formulierten Kantonsratsbeschluss vom 21. September 1988 hat, der seinerseits einen ebenfalls unvollständig formulierten Kantonsratsbeschluss vom 23. April 1969 ablöste. Die unvollständige Formulierung geht auf ein gesetzgeberisches Versehen zurück; den Unterlagen aus dem Jahre 1988 lässt sich klar entnehmen, dass es der politische Wille war, die Formel mit inkl. «Konstante 14» zu verwenden. Die «Konstante 14» wird weiterhin Verwendung finden, das DBK wird eine entsprechende Vorlage zur formellen Berichtigung des Beschlussestextes des geltenden Kantonsratsbeschlusses erarbeiten.

Weiter liess sich die Kommission von Jonas Motschi, Chef Amt für Wirtschaft und Arbeit, die Bonusverteilung in den Bereichen Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) / Logistik Arbeitsmarktlicher Massnahmen (LAM) / Kantonale Amtsstelle (KAST) sowie Arbeitslosenkasse erläutern. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat mit den Trägern der RAV/LAM/KAST und der Arbeitslosenkasse per 1. Januar 2000 Leistungs- resp. Wirkungsvereinbarungen abgeschlossen, die bei guter Leistung einen Bonus, bei ungenügender Leistung einen Malus vorsehen. Aufgrund der Ergebnisse 2001 gelangt der Kanton Solothurn erstmals in den Genuss von Bonuszahlungen im Betrag von Fr. 171'849.00 (Bereich RAV/LAM/KAST) bzw. Fr. 82'609.00 (Bereich Arbeitslosenkasse). Die Kommission erachtet es als vertretbar, dass die Hälfte des zur Verfügung stehenden Betrags an die insgesamt rund 100 betreffenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ausbezahlt werden. Der nicht ausbezahlte Teil des Bonus wird ausschliesslich für Personalanlässe des AWA, Rückstellungen für Schadenansprüche aus Trägerhaftung sowie Rückstellungen für einen allfälligen Malus bei der Arbeitslosenkasse verwendet. Die ab 1. Januar 2003 gültige neue Vereinbarung für den Bereich RAV/LAM/KAST sieht keine derartigen Bonuszahlungen mehr vor; die Vereinbarung für den Bereich Arbeitslosenkasse läuft noch bis Ende 2003.

Ferner hat die GPK anstelle der zurückgetretenen Vizepräsidenten Otto Meier (CVP) und Kurt Spichiger (FdP) neu Konrad Imbach (CVP) und Kurt Zimmerli (FdP) einstimmig zu ihren Vizepräsidenten gewählt. Die GPK verdankt den beiden zurückgetretenen Vizepräsidenten ihr langjähriges Engagement in der Kommission.