KR: Rückenstärkung für den Regierungsrat - Ja zur Defizit- und Steuererhöhungsbremse und zum Abbau des Bilanzfehlbetrages

17.01.2003 -

Solothurn – Die Finanzkommission des Kantonsrates unterstützt die Absicht des Regierungsrates, in der Kantonsverfassung griffige Instrumente zu schaffen, welche eine Schuldenwirtschaft in Zukunft verhindern und den schrittweisen Abbau des bisherigen Bilanzfehlbetrages ermöglichen. Sie befürwortet daher die Einführung einer Defizit- und Steuererhöhungsbremse sowie das Modell zum Abbau des Bilanzfehlbetrages, wie das der Regierungsrat in den beiden Vernehmlassungsvorlagen vorschlägt. Sie ist überzeugt, dass nur mit griffigen und verbindlichen Verfassungsbestimmungen das Haushaltgleichgewicht herbeigeführt und der Bilanzfehlbetrag von heute fast 700 Mio Franken abgetragen werden kann.

Unter dem Präsidium von Hansruedi Wüthrich (FdP/JL, Lüterswil) hat sich die Finanzkommission an ihrer Januarsitzung von Finanzdirektor Christian Wanner, Pia Stebler (Chefin Amt für Finanzen) und Viktor Kissling (Departementssekretär) ausführlich über die Vernehmlassungsentwürfe zu den Verfassungsänderungen über die Einführung einer Defizit- und Steuererhöhungsbremse und den Abbau des Bilanzfehlbetrages informieren lassen.

Schluss mit der Defizitwirtschaft
Die Fiko stimmt dem Regierungsrat zu, dass sich das Prinzip des "Haushaltsziels 2001" des Bundes, wie es die Motion der FdP/JL verlangt, nicht im Massstab 1:1 auf den kantonalen Finanzhaushalt übertragen lässt. Weil die Motion erheblich erklärt worden ist, hat der Regierungsrat trotzdem einen Beschlussesentwurf vorbereitet, welcher eine sinngemässe Übertragung des "Haushaltsziels 2001" vorsieht. Gemäss diesem Beschlussesentwurf dürfte die Staatsrechnung im ersten Jahr nach Inkraftsetzung der Verfassungsänderung (2005) noch ein Defizit von 20 Mio. Franken, im Jahre 2006 von 10 und im Jahr 2007 noch ein Defizit von höchstens 1 Prozent des Staatssteuerertrages der natürlichen Personen aufweisen. Da zumindest das Ziel für das erste Jahr seit 1999 bereits erreicht wird, teilt die Finanzkommission die Auffassung des Regierungsrats, dass die etappenweise Sanierung des Finanzhaushalts zu wenig ambitiös ist und deshalb auf eine etappenweise Konsolidierung der Staatsfinanzen, da dieses Ziel bereits heute erreicht ist, verzichtet werden soll. Auch beim Bund war das "Haushaltsziel 2001" lediglich als Übergangslösung gedacht, welches dann durch die vom Volk im Dezember 2001 angenommene "Schuldenbremse" abgelöst worden ist.

Stattdessen soll im Kanton Solothurn direkt eine Defizitbremse, verbunden mit der Einführung einer Steuererhöhungsbremse und von Dringlichkeitsrecht eingeführt werden. Mit der Defizitbremse sollen in Zukunft Defizite, die zu einer Erhöhung des Bilanzfehlbetrags führen, verhindert werden. Grundsätzlich muss das Budget für die Laufende Rechnung ausgeglichen sein. In Ausnahmefällen kann der Kantonsrat mit Zustimmung von zwei Dritteln seiner Mitglieder von diesem Grundsatz abweichen. Ein weiterer Grundsatz ist, dass ein allfälliges Defizit, welches in der Rechnung entsteht, dem Voranschlag des übernächsten Jahres belastet werden muss. Auch bei dieser Regel kann der Kantonsrat in Ausnahmefällen mit Zwei-Drittel-Mehr eine Erstreckung der Frist beschliessen.

Dringlichkeitsrecht als neues Instrument zur Förderung der ausgabenorientierten Sanierung

Das Ziel der ausgeglichenen Rechnung soll in erster Linie mit Ausgabenkürzungen erreicht werden. Wenn nötig kann der Kantonsrat zusätzliche Einsparungen durch Änderungen bestehender Gesetze beschliessen und die Gesetze dringlich in Kraft setzen. Soll eine auf dem Dringlichkeitsweg vom Kantonsrat in Kraft gesetzte Gesetzesänderung mehr als ein Jahr gültig sein, so untersteht die Änderung dem obligatorischen oder fakultativen Referendum. Wird die Änderung in der Volksabstimmung abgelehnt, so treten die entsprechenden Bestimmungen spätestens nach einem Jahr ausser Kraft und können nicht auf dem Dringlichkeitsweg wieder eingeführt werden.

Hürde für Steuererhöhungen

Die andere Möglichkeit um das Ziel der ausgeglichenen Rechnung zu erreichen, die Steuererhöhung, soll erschwert werden. Für eine Steuererhöhung braucht es die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Kantonsrates (zurzeit 73, ab 2005 51 Stimmen).

In der Finanzkommission wurden die Stossrichtung und die Grundzüge der Defizit- und Steuererhöhungsbremse zur Herstellung des Haushaltgleichgewichts einhellig befürwortet. Differenzen traten einzig beim Quorum zu Tage, das es für die Anwendung der Ausnahmebestimmungen bei der Defizitbremse braucht.

Ja zum Abbau Bilanzfehlbetrag
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine in der kantonsrätlichen Finanzhaushaltsverordnung verankerte Regelung für den Abbau des Bilanzfehlbetrages, nach welcher der bestehende Bilanzfehlbetrag innerhalb von 5 Jahren abgebaut werden muss, keine Wirkung zeigt. Die Bestimmung ist aus zwei Gründen nicht wirksam:

  • Da der Abbau bisher auf Stufe kantonsrätliche Verordnung geregelt ist, kann der Kantonsrat sie selber leicht ausser Kraft setzen.
  • Zudem ist ein Abbau des Bilanzfehlbetrags innerhalb von 5 Jahren unrealistisch. Um der Bestimmung Rechnung zu tragen, müssten heute Ertragsüberschüsse in der Höhe von rund 130 Mio Franken erwirtschaftet werden. Dies entspricht rund 25% der gesamten Steuereinnahmen des Kantons. Die Fiko befürwortet daher die von der Regierung vorgeschlagene Abschreibung des Bilanzfehlbetrages innerhalb eines Zeitraumes von maximal 25 Jahren, was eine jährliche Belastung des Budgets von derzeit rund 27 Mio Franken zur Folge hätte. Sie spricht sich auch für die Einführung einer zweckgebundenen und zeitlich befristeten Sondersteuer von maximal 5 Prozent aus, die letztlich zum Zuge käme, wenn das gesteckte Ziel der Abtragung des Bilanzfehlbetrags mit den ordentlichen Massnahmen nicht erreicht werden könnte.

Die Finanzkommission wird sich dafür einsetzen, dass die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen in ihren Grundzügen unverändert umgesetzt werden.