Solothurn - Neues zur Steuererklärung 2002 (Medienrohstoff)

30.01.2003 - Solothurn - Die Steuererklärung 2002 wird erstmals automatisch verpackt. Deshalb und aufgrund erster Erfahrungen mit den neuen Steuerformularen wurden diese in verschiedenen Bereichen leicht geändert. Die CD-Rom zum Ausfüllen der Steuererklärung wird wieder gratis abgegeben. Die Software kann auch ab Internet heruntergeladen werden.

Frühe Zustellung der Steuererklärung
Zum zweiten Mal erfolgt in diesem Jahr die Steuerveranlagung nach dem System der Gegenwartsbemessung. Einzureichen ist die Steuererklärung für das Jahr 2002. Sie wird in der ersten Februarwoche zugestellt. Das ist in den meisten Gemeinden früher als bisher. Trotzdem wird die Abgabefrist nicht verkürzt. Die Steuererklärung ist bis am 31. März 2003 einzureichen.

Die Steuererklärung wird automatisch verpackt: Was ändert?
Die Steuererklärung 2002 wird erstmals maschinell verpackt. Da die Anzahl Formulare, die in ein Couvert verpackt werden kann, beschränkt ist, werden einzelne Steuerformulare zu Sets gebündelt. Die einzelnen Formulare können dank einer Perforation gut abgetrennt werden. Aus dem gleichen Grunde sind das Formular Gesuch um Verlängerung der Eingabefrist für die Steuererklärung 2002 und das Merkblatt zur Krankenkassen-Prämienverbilligung in die Wegleitung integriert worden (letzte drei Seiten).
Bei der Automatisierung ist es nicht möglich, einzelne Formulare individuell mehrfach beizulegen. Wer zusätzliche Formulare benötigt, kann diese bei der Staatssteuerregisterführerin oder beim Staatssteuerregisterführer seiner Gemeinde beziehen. Verschiedene Formulare können zudem ab der Homepage des Kantonalen Steueramtes heruntergeladen werden (www.steueramt.so.ch).

Geänderte Formulare
Aenderungen im Bereich der Formulare sind auf Seite 3 der Wegleitung zur Steuererklärung beschrieben. Es sind das insbesondere:

  • Die Formulare Berufsauslagen und Schuldenverzeichnis, die im Vorjahr auf einem Blatt (rückseitig) zusammengefasst waren, sind getrennt.
  • Auf der Rückseite des Formulars Berufsauslagen können detaillierte Angaben gemacht werden zum unselbstständigen Nebeneinkommen, zu den Weiterbildungs- und Umschulungskosten sowie zu den Fahrkosten.
  • Auf der Rückseite des Schuldenverzeichnisses können neu die Krankheitskosten und die gemeinnützigen Zuwendungen aufgelistet sowie weitere Bemerkungen angebracht werden.

Programm zum Ausfüllen der Steuererklärung wieder gratis
Auch dieses Jahr wird eine CD-Rom abgegeben, mit der die Steuererklärung ausgefüllt werden kann. Das Programm wurde stark überarbeitet. Neu enthält die CD-Rom auch eine Art Dialog-Programm (Assistent). Das kann das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Statt zwei können neu fünf Steuererklärungen am gleichen PC ausgefüllt werden. Die gleiche CD-Rom kann auf mehreren PC‘s geladen werden. Sie kann ab Mitte Februar bei den Staatssteuerregisterführerinnen und Staatssteuerregisterführern, bei den Veranlagungsbehörden sowie beim Kantonalen Steueramt in Solothurn gratis abgeholt werden. Sie wird nicht verschickt.
Anstelle der CD-Rom kann eine Internet-Version heruntergeladen werden (www.steueramt.so.ch). Wer bereits die Steuererklärung 2001B mit der Software des Steueramtes ausgefüllt hat, kann anstelle des ganzen Programms einen Update herunterladen. Zudem ist es möglich, Daten aus dem Vorjahr in die Steuererklärung 2002 zu übernehmen.

Aktienkurse
Kotierte Wertpapiere, insbesondere Aktien, werden für die Vermögenssteuer nicht mehr zum Durchschnittswert des Monats Dezember, sondern zum Jahresschlusskurs am 31. Dezember 2002 bewertet. Diese Aenderung führt bei den Banken und bei der Verwaltung zu Vereinfachungen.

Geänderte Grundstückwerte bei Steuerausscheidung
Bei Personen, die in mehreren Kantonen steuerpflichtig sind, erfolgt eine Steuerausscheidung. Dabei sind die Steuerwerte von Liegenschaften so festzulegen, dass sie unter den Kantonen vergleichbar sind. Zu diesem Zwecke legt die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) Faktoren fest, mit denen die kantonalen Steuerwerte von Grundstücken auf den sogenannten Repartitionswert umgerechnet werden. Der Faktor für die solothurnischen, nicht landwirtschaftlichen Grundstücke beträgt neu 2,25 (bisher 2,8). Der tiefere Wert ist eine Folge der ungleichen Entwicklung der Grundstückpreise in der Schweiz. Bei den landwirtschaftlichen Grundstücken bleibt der Umrechnungsfaktor unverändert 1,0. (s. Kreissschreiben Nr. 22 der SSK, www.steuerkonferenz.ch)

Steuertarife und die Sozialabzüge
Die Steuertarife und die Sozialabzüge für das Jahr 2002 gelten unverändert wie im Vorjahr. Die vom Regierungsrat beschlossenen Steuerentlastungen für Rentner mit bescheidenen Einkommen gelten ab der Steuerperiode 2003, also für die im nächsten Jahr auszufüllende Steuererklärung.

Vorsorgebesteuerung
Neu bei der Vorsorgebesteuerung ist, dass Renten und Kapitalleistungen von Pensionskassen, die am 1. Januar 2002 oder später erstmals zu laufen begannen bzw. fällig wurden, zu 100 Prozent zu versteuern sind. Renten hingegen, die früher zu laufen begannen und bis anhin nur zu 80 Prozent zu besteuern waren, sind weiterhin zu 80 Prozent steuerbar.

Häufige Feststellungen

Bei der Kontrolle der Steuererklärungen 2001B wurden folgende Korrekturen häufig vorgenommen (die nachfolgenden Ziffern entsprechen den Ziffern der Steuererklärung):

Versicherungsprämien (Ziffer 15)
Vielfach werden die tatsächlich zu bezahlenden Krankenkassenprämien abgezogen. Der Abzug ist in der Höhe jedoch begrenzt. Sofern die tatsächlichen Prämien die Höchstwerte, wie sie in der Steuererklärung angegeben sind, übersteigen, kann nur der Höchstwert abgezogen werden. Wer Krankenkassen-Prämienverbilligung erhält, darf nur die Nettoprämie abziehen, auch hier aber nicht mehr als den Höchstwert.

Berufsauslagen (Ziffer 11 bzw. Form. Berufsauslagen B 4.)
Wer die "übrigen" Berufsauslagen pauschal geltend machen will, kann 3 Prozent des Nettolohnes II abziehen, mindestens 1‘900 Franken, höchstens 3‘800 Franken. Oft wird, wenn die 3 Prozent des Nettolohnes II höher sind als 3800 Franken, der höhere Betrag abgezogen. In pauschaler Form sind aber höchstens 3800 Franken abzugsfähig. Wer höhere Auslagen hat, kann diese anhand von Belegen nachweisen und zum Abzug geltend machen. Umgekehrt ist nicht der Höchstbetrag sondern der tiefere Betrag abziehbar, wenn die 3 Prozent weniger als 3'800 Franken betragen. Auch in einem solchen Falle ist es aber möglich, höhere tatsächliche Kosten nachzuweisen.

Alimente an Kinder (Ziffern 6.2 und 13.2)
Alimente an minderjährige Kinder können beim Schuldner ev. bei der Schuldnerin vom Einkommen abgezogen werden. Sie sind von der Empfängerin ev. dem Empfänger im vollen Betrage als Einkommen zu versteuern. Nicht abziehbar sind Alimente an volljährige Kinder. Die Kinder, die solche Alimente erhalten, haben die Alimente dementsprechend nicht zu versteuern. Der Alimentenschuldner kann jedoch den Unterstützungsabzug von 1'500 Franken geltend machen. Ohne Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Alimente ist der Zeitpunkt, in dem die Pflicht zur Alimentenzahlung entstanden ist.

Im Jahr 2002 häufig gestellte Fragen

Welcher Gemeinde, welchem Kanton schulde ich bei einem Wohnsitzwechsel die Einkommens- und Vermögenssteuern?
Seit dem Jahr 2001 gilt, dass jemand die Steuern in dem Kanton zu bezahlen hat, in dem er am 31. Dezember der Steuerperiode Wohnsitz hat. Das bedeutet, dass jemand, der im Verlaufe des Jahres 2002 in den Kanton Solothurn zugezogen ist und am 31. Dezember 2002 noch im Kanton Solothurn wohnte, die Steuern für das ganze Jahr 2002 im Kanton Solothurn zu bezahlen hat. Der Wegzugskanton darf im Wegzugsjahr keine Steuern erheben, auch nicht anteilsmässig. Eine Ausnahme gilt bei einem Zuzug aus einem der Kantone mit zweijähriger Vergangenheitsbemessung, TI, VD und VS. Auch bei einem Wohnsitzwechsel von einer solothurnischen Gemeinde in eine andere solothurnische Gemeinde gilt, dass die ganze Jahressteuer von der Zuzugsgemeinde erhoben wird.

Warum muss ich meine AHV-Rente zu 100%-versteuern?
Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden verpflichtet die Kantone, die AHV-Renten zu 100 Prozent zu besteuern. Bisher haben etwa die Hälfte der Kantone, darunter auch Solothurn, nur 80 oder 90 Prozent besteuert. Die neue Regelung berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besser, denn es ist nicht sachgerecht, je nach Einkommensquelle (Rente, Arbeitseinkommen, Zinsertrag) nur einen Teil des Einkommens zu erfassen.

Kann ich die Steuer in monatlichen Raten bezahlen?
Ja. Auf telefonische Anfrage hin (032 627 88 00) sendet die Abteilung Bezug gerne zusätzliche Einzahlungsscheine. Wichtig ist, dass nur Einzahlungsscheine verwendet werden, die von der Bezugsabteilung für das betreffende Jahr erstellt worden sind. Das können leere Einzahlungsscheine sein oder solche mit einem eingesetzten Betrag. Eine monatliche Bezahlung kann zur Folge haben, dass auf dem Steuerbetrag, der nach dem allgemeinen Fälligkeitstermin vom 31. Juli bezahlt wird, ein Verzugszins erhoben wird.

Wann erhalte ich meine Steuerveranlagung?
Die Steuererklärungen sind bis am 31. März einzureichen. Im April beginnen die Veranlagungsarbeiten. Sie dauern bis Ende März des Folgejahres. Bei Verzögerungen kann es April werden. Die Veranlagungsbehörden setzen alles daran, möglichst viele Veranlagungen im Jahr der Abgabe der Steuererklärung zu erstellen. Rund 80 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erhalten die Veranlagung 2002 bis spätestens Ende 2003. Die verbleibenden 20 Prozent können erst in den ersten Monaten des Jahres 2004 zugestellt werden. 

Steuerformulare
Die Steuererklärung 2002 mit Wegleitung und die wichtigsten Zusatzformulare sind auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes zu finden (www.steueramt.so.ch), unter "Informationen", "natürliche Personen".