Einführung einer selbständigen Gerichtsverwaltung - Vernehmlassung

02.07.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat schickt die Vorlage zur Einführung einer selbständigen Gerichtsverwaltung in die Vernehmlassung. Durch die Selbstverwaltung der Gerichte soll ihre Unabhängigkeit gestärkt sowie ihre Eigenverantwortung und damit auch die Effizienz erhöht werden.

Kern der Vorlage ist die Einführung der selbständigen Gerichtsverwaltung. Heute nimmt das Bau- und Justizdepartement die Verwaltung der kantonalen Gerichte wahr. Dazu gehören unter anderem die Erstellung von Voranschlag und Rechnung der Gerichte sowie Aufgaben im personellen Bereich. Künftig sollen sich die Gerichte grundsätzlich selbst verwalten, was ihre Unabhängigkeit tendenziell stärkt. Gleichzeitig verspricht man sich davon einen effizienteren Mitteleinsatz.

Als oberstes Führungsorgan wird eine Gerichtsverwaltungskommission eingesetzt, welche unter der Leitung des Obergerichtspräsidenten steht und dem ein weiteres Mitglied des Obergerichts sowie ein Amtsgerichtspräsident angehören. Während dieses Organ die Verantwortung für die gesamte Gerichtsverwaltung trägt, wird die Erledigung der täglichen Verwaltungsarbeit in die Hände der neu zu schaffenden Funktion des Gerichtsverwalters gelegt.

Daneben werden weitere Reformen im Justizbereich vorgeschlagen, so die Ermöglichung von Teilzeitrichterstellen am Obergericht. Heute kann das Amt eines Oberrichters nur mit Vollpensum ausgeübt werden. Mit der Einführung von Teilpensen kann man insbesondere Personen mit familiären Verpflichtungen entgegen kommen.

Anstelle der heute fixen Zahl von neun Oberrichtern soll das Gesetz in Zukunft einen Rahmen von neun bis zwölf Oberrichterstellen vorgeben. Das würde es dem Kantonsrat erlauben, durch Wahl einer entsprechenden Anzahl Richter, flexibel auf die Geschäftslast des Obergerichts zu reagieren. Im Gegenzug würde die Zahl der Ersatzrichter des Obergerichts von neun auf höchstens fünf reduziert.

Schliesslich sollen die Finanzausgleichs-Rekurskommission und die Rekurs-Schätzungskommission in Gebäudeversicherungssachen abgeschafft werden. Diese Spezialverwaltungsgerichte kommen heute nur sehr selten zum Einsatz. Ihre Rechtsprechungsfunktionen soll künftig das Verwaltungsgericht übernehmen.

In der Einführungsphase ist, unter anderem durch die neu zu schaffende Stelle des Gerichtsverwalters, mit jährlichen Mehrkosten von netto ca. 132'000 Franken zu rechnen.

Wenn die selbständige Gerichtsverwaltung eingeführt und die daran anschliessende Optimierungsphase, in welcher insbesondere die Prozesse (Abläufe) analysiert und verbessert werden sollen, abgeschlossen ist, kann mit einer Verbesserung des Budgets der Gerichte (Einsparungen und Mehreinnahmen) gerechnet werden, und zwar schätzungsweise in der Grössenordnung von insgesamt ca. einer halben Million Franken.