Kanton verbietet Wasserentnahmen aus Oberflächengewässer
16.07.2003 - Solothurn – Die anhaltende Trockenheit zwingt den Kanton einschneidende Massnahmen zu verfügen. Die Wasserentnahme aus den Flüssen und Bächen wird deshalb ab sofort verboten. Ausgenommen davon sind einzig die Wasserentnahmen aus der Aare , dem Emmekanal und dem Grüttbach und mit Einschränkungen vorläufig auch noch aus der Dünnern, dem Mittelgäubach, dem Schweissacherkanal und dem Russbach. Diese bedürfen jedoch nach wie vor einer Bewilligung. Das Wasserentnahmeverbot gilt bis zum ausdrücklichen Widerruf, also auch über eine allfällige Niederschlagsperiode hinaus. Mehrere kleinere Gewässer sind bereits ausgetrocknet, in den meisten anderen Gewässern genügt die Wassermenge nur noch knapp zum Überleben der Wassertiere.
Die anhaltende Trockenheit zwingt den Kanton Solothurn entsprechende Massnahmen zu verfügen. Die Wasserführung der Fliessgewässer geht täglich weiter zurück und die Wasserentnahmen müssen weiter stark eingeschränkt werden. Jegliche Wasserentnahme aus allen Flüssen und Bächen, mit Ausnahme der Aare, des Grüttbachs, des Emmekanals, der Dünnern, des Mittelgäubachs, dem Schweissacherkanal und des Russbachs wird ab sofort untersagt.
Dieses Verbot gilt bis zum ausdrücklichen Widerruf, also auch über eine allfällige Niederschlagsperiode hinaus. Ein paar Stunden Niederschlag genügt bei der jetzigen Situation bei weitem nicht, um die Abflussverhältnisse in den Fliessgewässern entscheiden zu verbessern. Einzig lange und ausgiebige Niederschläge von einigen Tagen könnten eine merkbare Erhöhung der Abflussmengen bewirken, und solche zeichnen sich weiterhin nicht ab.
Wasserentnahmen von der Aare und dem Grüttbach können weiter erteilt werden, bleiben aber bewilligungspflichtig. Die Landwirte, die eine Bewilligung erhalten haben für eine Wasserentnahme aus der Dünnern, dem Mittelgäubach oder dem Russbach können ebenfalls weiterhin Wasser zur Bewässerung ihrer Kulturen entnehmen, aber nicht gleichzeitig, sondern abwechslungsweise. Zusätzliche Bewilligungen für Wasserentnahmen aus diesen Bächen können nicht mehr erteilt werden. Und bei weiter anhaltender Trockenheit müssen ebenfalls die bereits bewilligten Wasserentnahmen eingestellt werden. Das Amt für Umwelt wird die Betroffenen rechtzeitig informieren.
Für viele der Landwirte, die in den letzten Wochen eine Bewilligung zur Entnahme von Wasser aus anderen Oberflächengewässern zur Bewässerung ihrer Kulturen erhalten haben, ist dieses Verbot eine einschneidende Massnahme. Vergleicht man jedoch die Zahl dieser rund 100 betroffenen Landwirte mit den 1400 Solothurner Landwirtschaftsbetrieben, die keine Möglichkeit haben, ihre Felder zu bewässern, relativiert sich der Eingriff.