Krankenkassen - Prämienverbilligung - Letzter Termin 31. Juli 2003

02.07.2003 - Solothurn - Am 31. Juli 2003 geht die ordentliche Einreichfrist für die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) für das Jahr 2003 zu Ende. Bis zu diesem Datum müssen die Anträge für die Prämienverbilligung bei der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn eingereicht sein. Nach diesem Datum eingereichte Anträge können nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn stellt in der Regel allen Personen, die aufgrund der ausgewerteten Steuerdaten (definitive Steuerveranlagung 2001) voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben, automatisch ein Antragsformular zu.

Hat jemand im Laufe des Jahres 2002 die Ausbildung abgeschlossen, jedoch bis Ende Juni noch keinen Antrag auf Prämienverbilligung erhalten, dann sollte sich diese Person umgehend mit der Ausgleichskasse Solothurn in Verbindung setzen, um die erwähnte Frist nicht zu verpassen.

Dasselbe gilt für Personen, die infolge Ihrer definitiven Steuerveranlagung 2001 noch keinen Antrag und gemäss diesen Steuerfaktoren einen Anspruch vermuten. Im Weiteren sollten sich diejenigen schriftlich melden, bei welchen sich im Jahre 2002 der Zivilstand geändert hat und bei Neuzuzug aus einem anderen Kanton. (Kontaktadresse: Ausgleichskasse des Kanton Solothurn, Postfach 116, 4501 Solothurn) Steuerpflichtige, die die definitive Steuerveranlagung aus früheren Jahren (2001 bis 1997) erst im Jahr 2003 erhalten haben, müssen sich innert 30 Tagen nach deren Erhalt, bei der Ausgleichskasse melden, sofern Sie einen Anspruch auf Prämienverbilligung vermuten. Massgebend sind die Anspruchsvoraussetzungen und Berechnungsgrundlagen der entsprechenden Jahre.