Berufsschulreform – Zwei Zentren und neue Leitungsstrukturen

10.06.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat hat eine grundlegende Reform zu Gunsten der Berufsschulbildung beschlossen. Die Berufsschulen sollen zu zwei Berufsbildungszentren (BBZ) zusammengefasst werden, die durch einen Direktor geführt werden. Gleichzeitig wird die pädagogische und betriebswirtschaftliche Führung deutlich gestärkt. Mit der dazu vom Regierungsrat vorgelegten Revision der Berufsschulverordnung werden die Berufsschulen gezielt auf die neuen Herausforderungen im Berufsbildungsbereich ausgerichtet. Die Verordnung soll auf den 1. Februar 2004 in Kraft treten.

Bildungsdirektorin Ruth Gisi betonte anlässlich einer Medienorientierung die Bedeutung einer hochstehenden Berufsbildung für die Auszubildenden und die Wirtschaft: "Die Berufsbildung im Kanton Solothurn umfasst rund 6 000 Lernende, knapp 400 Lehrkräfte, ca. 360 Klassen und rund 2 800 Lehrbetriebe, die sich in einem dynamischen Berufsumfeld behaupten müssen."

Demgegenüber seien die Führungsstrukturen der Berufsschulen im Kanton Solothurn über Jahrzehnte gewachsen und seither nie wesentlich verändert worden. Der Fokus sei auf die einzelne Schule bezogen und genüge deshalb den heutigen Anforderungen nicht mehr. Der Regierungsrat lanciere mit seinen Beschlüssen das grösste Reformprojekt in der Entwicklung der Solothurner Berufsschulen meinte Gisi weiter.

Durch das aktive Mitwirken der Rektoren in den vorbereitenden Projektgruppen, konnten die Lehrpersonen laufend über den aktuellen Stand informiert werden. Die Bildungsdirektorin ist deshalb überzeugt, mit der Reform wichtige Anliegen der Lehrerschaft umsetzen zu können. Es betrifft dies vor allem die Stärkung des Mittelbaues zur Unterstützung der pädagogischen Führung.

Neues Führungsmodell: BBZ Ost und West
Gestützt auf die Ergebnisse einer Organisationsüberprüfung wurde ein neues Führungsmodell entwickelt. Es sieht zwei BBZ (Ost und West) vor, mit Schulstandorten Olten-Balsthal bzw. Solothurn-Grenchen. Die Führung der Berufsschulen soll damit gestärkt werden und so die Voraussetzungen für eine wirkungsorientierte und effiziente Erfüllung bestehender und neuer Aufgaben schaffen. Die damit ausgelöste Professionalisierung der betriebswirtschaftlichen Steuerung stellt neue Anforderungen an die Verwaltungen und Schulleitungen, wie u.a. die Einführung von Leistungsauftrag und Globalbudget.

Die beiden BBZ Ost und West werden von Direktoren operativ geführt, die auch die Gesamtverantwortung für ihr jeweiliges Zentrum tragen. Die einzelnen Berufsschulen werden von Rektoren geleitet, die sich durch die administrative und betriebswirtschaftliche Entlastung, neu schwerpunktmässig der pädagogischen Führung und damit der Erhöhung der Schul- und Unterrichtsqualität an ihrer Schule widmen können.
 
Die neue Aufbau- und Ablauforganisation für das gesamte Berufsschulwesen ermöglichen die erfolgreiche Umsetzung der anstehenden gesamtschulischen Projekte (Leistungsauftrag / Globalbudget; einheitliche Schulverwaltungssoftware sowie Rechnungswesen SAP; Umsetzung des neuen Berufsbildungsgesetzes).

Das bisherige Aufsichtswesen wird vereinfacht. Neu wird in jedem BBZ nur noch eine Kommission als beratendes Organ eingesetzt.

Umsetzung von drei SO+ Massnahmen
Die Veränderung im Führungsbereich, insbesondere aber die Effizienz- und Synergiegewinne durch die professionalisierte Leitung, sollen auch zu nachhaltigen Einsparungen führen. Diesen Auftrag hat der Kantonsrat mit den SO+-Massnahmen zur Reformierung der staatlichen Tätigkeit und zur Sanierung des kantonalen Finanzhaushaltes erteilt. Durch den Einbezug der Erwachsenenbildungszentren in die neue Organisation und die bereits erfolgte Integration des ZeitZentrums (frühere Uhrmacherschule) in das kommende BBZ West, erfüllt der Regierungsrat zwei weitere Aufträge aus dem Sanierungspaket des Kantonsrates.

Die neue Berufsschulverordnung soll am 1. Februar 2004 in Kraft treten. Im Spätsommer 2003 werden die Mitglieder der Schulleitungen bestimmt.