Entlastungsprogramm - Schluss mit Kostenüberwälzungen
18.06.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat ist mit der Finanzpolitik des Bundes nicht einverstanden. In seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidg. Finanzdepartement zum Entlastungsprogramm 2003 des Bundes wirft er dem Bund vor, auf der einen Seite lege der Bundesrat mit dem Vernehmlassungsentwurf zum Sparprogramm 2003 ein Paket vor, welches auch bei den Kantonen zu Mehrbelastungen führe, andererseits seien die eigenössischen Räte bereit, trotz angespannter Finanzlage des Bundes leichtfertig Steuergeschenke zu verteilen.
Gemäss den vom Eidg. Finanzdepartement verschickten Vernehmlassungsunterlagen sollte das Entlastungsprogramm des Bundes mit einem Verbesserungspotenzial von 3,5 Mia. Franken für die Kantone mehr oder weniger kostenneutral ausfallen. Hinter die Kostenneutralität setzt die Solothurner Regierung aber ein grosses Fragezeichen. Einige der Massnahmen, die der Bund unter Massnahmen mit Entlastungswirkung für die Kantone aufführe, würden wahrscheinlich zu einer Mehrbelastung in den Kantonen führen, meint der Regierungsrat. Als Beispiel führt er in seiner Vernehmlassungsantwort die Massnahme "Reduzierte AHV- und IV-Rentenanpassung" (Anpassung der Renten lediglich an die Preis- und Lohnentwicklung statt an die Preis- und Lohnentwicklung im Jahr 2006) auf.
Der Regierungsrat befürchtet, dass diese zu einem vermehrten Bezug von Ergänzungsleistungen führen, welche durch die Kantone mitfinanziert werden. Weiter befürchtet er deswegen auch eine Erhöhung der die Sozialhilfebeiträge.
Gar nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit der Aussage im Vernehmlassungsbericht, wonach die Reduktion der Wachstumsrate im Bereich der kollektiven Leistungen der IV (Beiträge an Behindertenwerkstätten, etc.) auch im Interesse der Kantone liege, da dieser Bereich mit dem neuen Finanzausgleich Bund – Kantone (NFA) kantonalisiert würde. Der Regierungsrat hat sich im Zusammenhang mit der NFA-Diskussion mehrmals bereit erklärt, die mit der neuen Aufgabenteilung wegfallenden Leistungen des Bundes zu kompensieren. Diese würde die Gesamtheit der Mittel, welche den im Behindertenbereich tätigen Institutionen bei Einführung des NFA zur Verfügung stehen, nicht kürzen, da der Kanton Solothurn durch die Einführung des NFA zu den "Netto-Gewinnern" zählen würde und das Geld somit bereit gestellt werden könnte.
Nun sieht aber das Entlastungsprogramm des Bundes bereits in den Jahren 2005 und 2006 Kürzungen der Bundesbeiträge vor. In diesen Jahren ist aber der NFA noch nicht in Kraft (voraussichtliche Inkraftsetzung per 2007), so dass der Kanton, wenn er die ausfallenden Mittel des Bundes im Behindertenbereich kompensieren möchte, vor grosse finanzielle Probleme gestellt würde.
Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Bund, auf die vorgesehene Kürzung der Wachstumsraten "Kollektive Leistungen IV" vorläufig zu verzichten und diese Massnahme nur umzusetzen, falls der NFA abgelehnt würde.
Bei einigen Massnahmen führt der Bund aus, dass es den Kantonen freistehe, ob sie den Ausfall von Bundesmitteln kompensieren wollen oder nicht (z.B. Bereiche Amtliche Vermessung, Fachhochschulen, Stipendien, etc.). Aufgrund der gesetzlichen Lage haben die Kantone hier tatsächlich Wahlfreiheit. In der Praxis würden aber – nach Meinung des Regierungsrates - politische Kräfte in vielen Fällen darauf hinwirken, dass die Kantone die ausfallenden Bundesbeiträge kompensieren müssen.
Transparenz gefordert
Insgesamt sind die indirekten Auswirkungen der Vorlage auf die Kantone und Gemeinden nur verbal umschrieben. Der Regierungsrat verlangt deshalb, dass diese indirekten Auswirkungen quantifiziert und bei der Darlegung der finanziellen Auswirkungen auf die Kantone aufgelistet werden. Das Gleiche gelte auch für die mutmasslichen Steuerausfälle, welche den Kantonen aufgrund des Steuerpakets 2001 des Bundes erwachsen.
Widersprüchlich
Als stossend erachtet es der Regierungsrat, dass angesichts der schlechten Finanzlage des Bundes die eidgenössischen Räte Beschlüsse zum Steuerpaket 2001 fassen, welche gegenüber den Anträgen des Bundesrates noch zu zusätzlichen Einnahmenausfällen bei Bund und Kantonen führen. Kritisiert wird insbesondere der letzthin gefällte Beschluss der Räte zur Wohneigentumsbesteuerung.
Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen sind nicht akzeptabel
Der Regierungsrat schätzt, dass die Kantonen (und Gemeinden) durch das Entlastungsprogramm 2003 des Bundes indirekt zu Mehrausgaben von mehreren hundert Mio. Franken gezwungen werden, was sich zusammen mit den Ausfällen aus dem Steuerpaket 2001 zu Ausfällen in Milliardenhöhe kumuliert. Der Regierungsrat ist nicht bereit, diese Lastenabwälzungen zu akzeptieren und spricht sich deshalb grundsätzlich gegen alle Massnahmen des Entlastungspakets aus, welche sich negativ auf die Finanzhaushalte der Kantone auswirken.