Gesuche bei den Ergänzungsleistungen werden zügig bearbeitet

12.06.2003 - Solothurn – Die Bearbeitungszeiten der Neuanmeldungen bei den Ergänzungsleistungen durch die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn haben sich normalisiert. Die von der Ausgleichskasse eingeleiteten Massnahmen haben gegriffen und zu einer Normalisierung der Pendenzenlage geführt. Im August 2001 und September 2002 hatte die Ausgleichskasse über die Rückstände bei der Bearbeitung von Neuanmeldungen informiert und die realisierten und geplanten Schritte zur Verbesserung der Situation vorgestellt.

Ende Mai 2003 waren noch 161 Neuanmeldungen in Bearbeitung. Im April wurde über 181 Neuanmeldungen entschieden. Im letzten Jahr konnten jeden Monat im Durchschnitt 143 Gesuche erledigt werden, dies bei monatlich rund 100 Neuanmeldungen. Der Arbeitsvorrat der Ausgleichskasse beträgt zur Zeit rund einen Monat.

Wer bekommt Ergänzungsleistungen?
Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben unter anderem AHV- oder IV-Rentnerinnen und Rentner sowie Behinderte, die während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten, und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das weitere Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Die Ergänzungsleistungen sind keine Almosen. Entsprechende Informationen und Merkblätter können bei der zuständigen Stelle bei Ihrer Gemeindeverwaltung (AHV-Zweigstelle) bezogen werden.

Wer ist die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn?
Die AK SO ist eine öffentlich-rechtliche, selbstständige Organisation; ihr Hauptgeschäft ist die erste Säule. Zu ihren Dienstleistungen gehören auch übertragene Aufgaben wie zum Beispiel die Ergänzungsleistungen, die individuelle Prämienverbilligung oder die kantonalen Kinderzulagen. Auftraggeber sind der Bund und der Kanton Solothurn.