Bundesgesetz über die Lotterien und Wetten - Erhebliche Vorbehalte
19.03.2003 - Solothurn - Der Regierungsrat hat in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Lotterien und Wetten erhebliche Vorbehalte angebracht. Mit Befremden stellt er fest, dass altbewährte, fundamentale Grundsätze im Entwurf ohne Not in Frage gestellt werden. Die heutige Ordnung habe sich weitgehend bewährt. Insbesondere erlaube sie eine demokratische Verteilung der Reinerträge der Grossveranstalter über die kantonalen Lotterie- und Sport-Toto-Fonds. Er fordert die Aufnahme verschiedener – zentraler Punkte – in die Vorlage.
Der Entwurf des Bundesgesetzes über die Lotterien und Wetten soll das heute geltende Bundesgesetz aus dem Jahre 1923 ersetzen. In seiner Stellungnahme an das EJPD hält der Regierungsrat fest, dass das geltende Recht trotz seines hohen Alters nach wie vor sehr aktuell sei. Es enthalte fundamentale Grundsätze, die sich über lange Zeit bewährt hätten und an denen ohne Einschränkung auch in Zukunft festzuhalten sei. Mit Befremden habe er festgestellt, dass der Entwurf einige dieser Grundsätze ohne Not in Frage stelle. Dies sei inakzeptabel. Er fordere deshalb, dass die vier zentrale, unverrückbare Grundsätze ohne Einschränkung Eingang in den Botschaftsentwurf finden müssen.
- Keine Öffnung des Lotteriemarktes
- Die integrale Erhaltung der kantonalen Zuständigkeit im Lotteriebereich
- Die uneingeschränkte Erhaltung der kantonalen Kompetenz zur Verteilung der Gewinne aus den Grosslotterien für gemeinnützige und wohltätige Zwecke.
- Verzicht auf die Festlegung von engen Schranken Spiele (wie maximale Auszahlungsquote) für die Ausgestaltung der Spiele.
Diese Grundsätze seien unbedingt zu beachten. Werde auch nur einer dieser Grundsätze missachtet, würde dies zweifelsohne ein Referendum zur Folge haben.
Der Regierungsrat weist zudem auf die laufenden Bestrebungen hin, die Öffnung des Lotteriemarktes auf dem gerichtlichen Weg zu erzwingen. Damit könnten Fakten geschaffen werden, die die Freiheit des Gesetzgebers einschränkten oder bei der Umsetzung der neuen Gesetzgebung zu Schwierigkeiten führten. Der Bund habe deshalb dringend den Erlass eines Moratoriums zu prüfen. Mit diesem könnte - bis zum Vorliegen des neuen Gesetzes - eine Zulassung neuer Grossveranstalter vorläufig verhindert werden.
Schliesslich befürwortet der Regierungsrat grundsätzlich die Änderung der Besteuerungsordnung. Für die geplante Quellensteuer spreche insbesondere deren Praktikabilität und Effizienz, die sich im geringen Erhebungsaufwand niederschlage.