Frauenklinik Grenchen – Übergangslösungen beschlossen

18.03.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat hat für die Frauenklinik des Spitals Grenchen eine Übergangsregelung beschlossen, die ab April 2003 bis zum definitiven Entscheid durch den Regierungsrat, resp. den Kantonsrat gilt. Dieser Entscheid wurde nötig, weil anlässlich einer durch das Departement des Inneren initiierten Besprechung zwischen dem Spital Grenchen und dem Bürgerspital Solothurn in der Frage der Uebergangsregelung keine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte. Hinsichtlich des Vorgehens zur Abklärung der vom Kantonsrat im Januar 2003 erteilten Aufträge wurde zwischen den beiden Spitälern allerdings rasch eine einvernehmliche Lösung gefunden.

Am 29. Januar 2003 hat der Kantonsrat den Antrag des Regierungsrates auf Schliessung der Frauenklinik im Spital Grenchen zurückgewiesen. Gleichzeitig hat er die Volksmotion zum Erhalt des Spitals Grenchen als Akutspital mit unverändertem bisherigen Leistungsangebot abgelehnt. Hingegen hat er drei dringliche Aufträge (SP-Fraktion: Weiterführung der gynäkologisch-geburtshilflichen Klinik auf Belegarztbasis; überparteilich: Führung der frauenärztlichen Abteilung mit Belegärzten; FdP-JL-Fraktion: Abklärung von weiteren Szenarien) erheblich erklärt.

Für die Abklärung der Aufträge hat der Regierungsrat beschlossen, dass für die Analyse der in den dringlichen Aufträgen erwähnten Betriebsvarianten ein externer Experte beigezogen werden soll. Dieser ist im Einladungs ver- fahren zu bestimmen. Das Spitalamt muss mindestens drei Offerten einholen. Die beiden Spitäler sollen dabei nicht durch zusätzliche Arbeiten belastet werden, sie haben jedoch die benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Abklärungen sollen durch eine Steuerungsgruppe geleitet werden; diese setzt sich aus den zwei Stiftungspräsidenten und den zwei Spitaldirektoren zusammen. Bei Bedarf sollen die Spitäler noch je ein zusätzliches Mitglied beiziehen können. Den Vorsitz der Steuerungsgruppe übernimmt der Chef des Spitalamtes.

Die vom Regierungsrat beschlossene Uebergangslösung sieht vor, dass die Chefarztstelle Gynäkologie im Spital Grenchen nicht besetzt wird. Für gynäkologische Eingriffe kann das Belegarztsystem eingeführt werden, dabei dürfen hinsichtlich der definitiven Lösungen allerdings keine Präjudizien geschaffen werden. Geburten sind im Bürgerspital Solothurn durchzuführen. Das Spital Grenchen stellt dem Bürgerspital Solothurn die für die Führung einer Sprechstunde benötigten Räume der ehemaligen Praxis von Franziska Maurer zur Verfügung (Vermietung). Die Staatsvertreter im Stiftungsrat sowie der Direktor des Spitals Grenchen werden beauftragt, die entsprechenden Beschlüsse durchzusetzen.