Ja mit Vorbehalten zu den Bundessachplänen Schiene und Strasse
26.03.2003 - Solothurn - Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) grundsätzlich die Stossrichtungen der Konzepte zu den Sachplänen Schiene/öffentlicher Verkehr und Strassen. Die Genehmigung durch den Bundesrat darf – nach Meinung des Regierungsrates - aber erst erfolgen, wenn die Rahmenbedingungen für die Umsetzung klar sind und der Inhalt der Objektblätter in Umrissen bekannt ist.
Der Regierungsrat begrüsst die in beiden Bundessachplänen Schiene und Strasse enthaltenen Grundsätze für eine nachhaltige Verkehrspolitik und für eine koordinierte Verkehrsinfrastrukturplanung. Sie verknüpfen die Verkehrspolitik mit der Raumordnungs-, Umwelt-, Agglomerations- und Finanzpolitik.
Wichtige Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Sachplan-Grundsätze sind zur Zeit jedoch noch unklar. Der neue Finanzausgleich, die Bahnreform II, die Auswirkungen der Avanti-Initiative und die 2. Etappe der Bahn 2000 werden die Sachplaninhalte entscheidend beeinflussen. Der Regierungsrat ist aber der Meinung, dass die Genehmigung der Sachpläne durch den Bundesrat erst erfolgen darf, wenn darüber Klarheit herrscht.
Ebenso seien zuerst die Objektteile mindestens in ihren Umrissen bekannt zu machen.
Der Regierungsrat lehnt insbesondere eine Aufteilung des Schienennetzes in ein Grund- und Ergänzungsnetz ab.
Zum Strassennetz fordert der Regierungsrat diverse Ergänzungen.