Kantonsrat: FIKO beschliesst harte Vorgaben zum Budget 2004
03.03.2003 - Solothurn – Die Finanzkommission des Kantonsrates hat an ihrer Februarsitzung die Vorgaben zum Voranschlag 2004 beschlossen. Das Budget soll ausgeglichen und somit ohne operatives Defizit ausfallen. Die Nettoinvestitionen wurden auf maximal 80 Mio Franken reduziert. Im Weiteren hat die FIKO der Verlängerung der Frist für das Inkrafttreten des Gesamtarbeitsvertrages und der Geltungsdauer für die erleichterte vorzeitige Pensionierung zugestimmt. Unterstützung fand auch die Standesinitiative, welche verlangt, dass zwei Drittel der überflüssigen Goldreserven den Kantonen zukommt.
Budgetvorgaben 2004: Die FIKO bleibt auf Kurs
Der Finanzkommission unter dem Präsidium von Hansruedi Wüthrich (FdP, Lüterswil) lagen verschiedene Eckwerte und Prognosen zum wirtschaftlichen, politischen und finanziellen Umfeld für das Jahr 2004 vor. Finanzdirektor Christian Wanner und Pia Stebler, Chefin des Amtes für Finanzen, legten ihre Sicht der Dinge dar. Eine ausgeglichene Laufende Rechnung bereits im Jahre 2004 sei nicht möglich. Es müsse unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere den massiven Kostensteigerungen in den Bereichen Schulgelder und Gesundheitswesen (Betriebsbeiträge Spitäler, ausserkantonale Spitalbehandlungen) mit einem operativen Defizit von 20 Mio Franken in der Erfolgsrechnung gerechnet werden. Unterstützt in seiner Einschätzung wurde der Finanzdirektor von den Mitgliedern der SP-Fraktion. Die Fraktionen von CVP, FdP und SVP plädierten hingegen dafür, den bisherigen Kurs beizubehalten und der Verwaltung für 2004 eine ausgeglichene Erfolgsrechnung (Laufende Rechnung) zum Ziel zu setzen. Bei den Investitionen setzte sich die Einsicht durch, dass 90 Mio Franken Nettoinvestitionen eigentlich die finanziellen Kräfte des Kantons übersteigen. Ein Antrag auf Kürzung um 10 Mio. Franken wurde denn auch gegen den Widerstand der SVP und Teilen der SP mit 8 zu 3 Stimmen gutgeheissen. Unbestritten blieb ein Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent. Die Vorgaben der FIKO an den Regierungsrat für den Voranschlag 2004 setzen sich somit aus folgenden Elementen zusammen: ausgeglichene Erfolgsrechnung (Laufende Rechnung), Nettoinvestitionen von maximal 80 Mio Franken bei 100 Prozent Selbstfinanzierungsgrad.
Die Finanzkommission ist sich bewusst, dass ihre Vorgaben im gegenwärtigen Umfeld sehr hart sind. Aber ohne ausgeglichene Erfolgsrechnung (Laufende Rechnung) kann der Kanton seine Schulden nicht abbauen. Und von diesem Ziel will die Kommission nicht ablassen. Die Haushaltsanierung ist und bleibt ein dornenvoller Weg.
Standesinitiative zu den Goldreserven: Breite Unterstützung
Breite Unterstützung fand die vom Regierungsrat aufgrund einer überwiesenen Motion ausgearbeitete Text der Standesinitiative zu den Goldreserven der Schweizer Nationalbank. Danach sollen zwei Drittel der nicht mehr benötigten Goldreserven den Kantonen zustehen, wie es die Verfassung heute vorsieht. Der Kanton Solothurn ist dringend auf diese Mittel angewiesen, wenn er seinen Haushalt sanieren und die Schulden abbauen will. Die Kommission stimmte einem Antrag zu, welcher präzisiert, dass zwei Drittel der Erträge aus der Bewirtschaftung der nicht benötigten Goldreserven den Kantonen zufliessen sollen. Der bereinigte Beschlussesentwurf wurde mit 8 Stimmen gegen 1 Stimme bei 2 Enthaltungen angenommen.
Mehr Zeit für den Gesamtarbeitsvertrag
In der Kommission blieb die Verlängerung der Frist für das Inkrafttreten des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Staatspersonal und der Verordnung über die Erleichterung der vorzeitigen Pensionierung um ein weiteres Jahr unbestritten. Zu einer Diskussion Anlass gab die vorgesehene parallele Einführung des GAV und von WOV im Jahre 2005. Es sei nicht auszuschliessen, dass ein GAV auf diesen Zeitpunkt hin nicht zustande komme. Auch müsse klar sein, wie nach einer flächendeckenden Einführung von WOV Besoldungserhöhungen in den Globalbudgets belastet werden.. Die Kommission empfiehlt dem Regierungsrat, für alle möglichen Szenarien gewappnet zu sein, damit die Rechtssicherheit in Personalbelangen in jedem Fall und für alle Personalkategorien gewährleistet bleibt.
Finanzaufsicht: Finanzkontrolle erfüllt wichtige Aufgabe
Die Finanzkommission befasste sich ebenfalls mit zahlreichen Revisionsberichten der kantonalen Finanzkontrolle und konnte dabei einmal mehr erfahren, wie wichtig diese als Instrument der Finanzaufsicht ist. Sie ermöglicht es, rechtzeitig Fehlentwicklungen zu erkennen und entsprechend Gegensteuer zu geben. In diesem Sinne stimmte sie auch einer vorzeitigen Schaffung einer zusätzlichen Stelle, wie sie mit dem bevorstehenden WOV-Gesetz geplant ist, bei der Finanzkontrolle zu.