Amt für Justiz – Aufgabenbereiche auf 1. Januar 2004 neu organisiert

14.05.2003 - Solothurn – Im Zuge der flächendeckenden Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) hat der Regierungsrat beschlossen, die Aufgabenbereiche des Amtes für Justiz neu zu organisieren. Das Amt wird aufgelöst und dessen Kernbereiche werden im Departementssekretariat als "Rechtsdienst Justiz" angegliedert. Die Abteilung "Bürgerrecht und Zivilstandswesen" wird dem Departement des Innern zugeordnet, der Datenschutz der Staatskanzlei und die Abteilung "Vermessungswesen" und die GIS-Koordinationsstelle bilden neu ein Amt im Bau- und Justizdepartement (BJD). Ueber die Zuordnung der Abteilung "Berufliche Vorsorge/Stiftungsaufsicht" wird später entschieden.

Das Amt für Justiz (AfJ) - entstanden aus dem früheren Justizdepartement - besteht heute aus dem Kernbereich "Sekretariat/Rechtsdienst", der auch die Justizverwaltung, das Submissionswesen, Staatshaftung und Regress, Rechtsanwälte und Notare, juristische Kurse, Begnadigungen und die Gerichtskasse umfasst. Administrativ angegliedert sind dem AfJ überdies der Informations- und Datenschutzbeauftragte sowie Staats- und Jugendanwaltschaft und das Untersuchungsrichteramt . Indessen gehören zum Amt auch Aufgaben wie "Vermessungswesen", "Berufliche Vorsorge/Stiftungsaufsicht" und "Zivilstandswesen/Bürgerrecht", welche weder zum Kernbereich der Justiz noch untereinander Bezüge aufweisen.

Die Dienststelle AfJ ist somit - als Organisationseinheit auf Amtsstufe - ein äusserst heterogenes Gebilde.

Diese Umstände erschweren nicht nur die Führung des Amtes, auch die mit einem Globalbudget verbundenen Vorteile (Flexibilität, Austauschbarkeit finanzieller und personeller Ressourcen, gemeinsame Zielsetzung im Amt u.ä.) kommen dadurch nicht zum Tragen. Die Auflösung des Amtes und eine neue Zuordnung der Aufgaben soll deshalb auf die neue Globalbudgetperiode 2004-2006 vorgenommen werden.

Die administrative Angliederung von Staatsanwalt- und Jugendanwaltschaft sowie des Untersuchungsrichteramtes verbleibt - wie die Gerichtskasse - bis zur Einführung der selbständigen Gerichtsverwaltung auf den 1. August 2005 beim Rechtsdienst Justiz. Nachher werden sie administrativ direkt dem Departement angegliedert.