Ja mit Vorbehalten zum "Rassismusgesetz"

07.05.2003 - Solothurn - Der Regierungsrat stimmt in einer Stellungnahme an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) dem Entwurf für ein Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda nur mit deutlichen Vorbehalten zu.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement führt zur Zeit eine Vernehmlassung über den Entwurf des Bundesgesetzes über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda durch. Damit soll der Kampf gegen die Gewalt verstärkt werden, indem neu Gewalt begünstigende Handlungen wie der Aufruf dazu oder deren Verherrlichung bestraft werden. Die neuen Vorschriften richten sich insbesondere auch die Gewalt im Rahmen von Sportveranstaltungen.

Der Regierungsrat unterstützt diese Zielsetzung ausdrücklich. In Detailfragen sieht er indessen deutliche Verbesserungsmöglichkeiten. Der Entwurf verwendet – nach Meinung des Regierungsrates - Begriffe aus dem Allgemeingut, die unklar oder schwammig oder überhaupt nicht definiert sind.

Bedenken bestehen zur ausufernden Erfassung von Daten über Bürger. Der Regierungsrat warnt zudem vor übertriebenen Erwartungen. Der Entwurf setzt bei Äusserlichkeiten an, indem z.B der Hitlergruss oder das Zeigen von Nazi-Fahnen verboten wird.

Das eigentliche Problem liegt aber in der Denkhaltung der betroffenen Personen. Daran wird auch das neue Bundesgesetz nichts ändern.