KANTONSRAT: GPK - Jahresplanung 2003 des Regierungsrats und Vollzugskontrolle zur Jahresplanung 2002

06.05.2003 - Solothurn – Die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats (GPK) hat sich von Landammann Christian Wanner und Staatsschreiber Konrad Schwaller über die Vollzugskontrolle zur Jahresplanung des Regierungsrats für das Jahr 2002 und die Jahresplanung für das Jahr 2003 orientieren lassen.

Die GPK unter dem Präsidium von Manfred Baumann (SP, Nennigkofen) nahm Kenntnis von der Vollzugskontrolle zur Jahresplanung 2002 sowie der Jahresplanung 2003 des Regierungsrats. Die Jahresplanung des Regierungsrats richtet sich nach den Zielen und Massnahmen gemäss den Schwerpunkten des Regierungsprogramms. Die Vollzugskontrolle enthält Informationen über die Erledigung oder Nichterledigung der Geschäfte. Die Jahresplanung wird als flexibles Instrument betrachtet, welches es ermöglicht, im laufenden Jahr bei Bedarf neue Ziele und Massnahmen aufzunehmen und die Prioritäten dadurch neu zu setzen. Die GPK hat sich in den Jahren 2001/2002 intensiv mit dem Thema «Controlling in der Verwaltung» auseinandergesetzt. Sie betrachtet die Vollzugskontrolle zur Jahresplanung des Vorjahres sowie die Jahresplanung für das laufende Jahr als ein Element im Rahmen des Controllings, das als wichtige Informationsquelle für die Mitglieder des Regierungsrats dient.
Ferner hat sich die GPK erneut mit der Formel zur Berechnung der Staatsanteile an die Lehrerbesoldungen der Volksschule, insbesondere der darin verwendeten «Konstante 14» beschäftigt. Wie bereits in der Sitzung vom 14. Januar, kommt die GPK zum Schluss, dass die unvollständige Formulierung auf ein gesetzgeberisches Versehen zurückzuführen ist. Den Unterlagen aus dem Jahr 1988 lässt sich klar entnehmen, dass es der politische Wille war, die Formel inkl. «Konstante 14» zu verwenden. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Angelegenheit auch formell möglichst bald, jedenfalls noch im laufenden Jahr, bereinigt werden sollte.