Markus Henzi hat Dienstpflichten verletzt - 3‘000 Franken Busse
08.05.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat nahm vom Bericht und Antrag der von ihm im November 2002 eingesetzten Disziplinaruntersuchungskommission zum Disziplinarverfahren gegen Untersuchungsrichter Markus Henzi Kenntnis. Die Kommission kam zum Schluss, dass sich Henzi verschiedener Dienstpflichtverletzungen schuldig gemacht hat. Der Regierungsrat schloss sich dem Antrag der Kommission an und beschloss, dass Markus Henzi eine disziplinarische Busse von 3'000 Franken zu bezahlen habe. Dieser hat zudem 10'000 Franken an die Verfahrenskosten zu bezahlen. Den Antrag des Beschuldigten, der Regierungsrat habe als Disziplinarbehörde in den Ausstand zu treten, wies er ab.
Der Regierungsrat stellte am 19. September 2002 den Leiter des Untersuchungsrichteramtes Oensingen, Markus Henzi, wegen Verdachts auf Verletzung von Dienstpflichten mit sofortiger Wirkung in seiner Funktion ohne Gehaltsentzug ein und eröffnete gegen ihn ein Disziplinarverfahren.
Am 4. März 2003 nahm der Regierungsrat von der Demission von Markus Henzi per 31. Mai 2003 Kenntnis und entschied gleichzeitig, dass das eingeleitete Disziplinarverfahren zu Ende zu führen sei.
Der Regierungsrat stellte sich auch ernsthaft die Frage, ob Markus Henzi in Anbetracht der begangenen Dienstpflichtverletzungen nicht disziplinarisch hätte entlassen werden müssen. Er verzichtete aber darauf, weil Markus Henzi infolge Demission Ende Mai aus dem Staatsdienst austritt.