Rosengasse Olten: Gutheissung der Beschwerden durch Regierungsrat
16.05.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat hat die Beschwerden von verschiedenen privaten Beschwerdeführern gegen den Gestaltungsplan "Neuhardstrasse/Hardfeldstrasse/Rosengasse/ Unterführungsstrasse" gutgeheissen. Damit weist er das Geschäft an die Stadt Olten zurück. Die erforderliche Interessenabwägung betreffend einer möglichen Erhaltung der Rosengasse-Häuser wurde durch die Planungsbehörde der Stadt Olten nicht rechtsgenüglich durchgeführt.
Der Regierungsrat verweigert dem oben erwähnten Gestaltungsplan die Genehmigung und heisst die dagegen gerichteten Beschwerden gut. Er stellt fest, dass die Vorinstanz die Schutzwürdigkeit der Häuser an der Rosengasse sachlich unbegründet ablehnt. Die erforderliche Interessenabwägung, ob der Bestand der Häuser an der Rosengasse gesichert werden könne, wurde von der Vorinstanz im Gestaltungsplanverfahren nicht pflichtgemäss vorgenommen. Der vorliegende Gestaltungsplan ist insgesamt weder recht- noch zweckmässig. Der Stadt Olten wird nahegelegt zu prüfen, ob die geplante Überbauung realisiert, aber gleichzeitig die Häuser an der Rosengasse, wohl die älteste Arbeitersiedlung in Olten dieser Art, erhalten werden könnten. Bereits am 5. Juli 2000 war beim Regierungsrat die Petition "Rettet die Rosengasse" mit etwas mehr als 1000 Unterschriften eingereicht worden. Im Entscheid wird ebenfalls gerügt, dass die Vorinstanz auch auf Stufe Ortsplanung keine zusätzlichen planerischen Massnahmen für die Weitererhaltung von Kulturobjekten ausserhalb der Altstadt von Olten umgesetzt hat.