Steuerfüsse gesenkt, Gebühren erhöht
12.05.2003 - Solothurn – Ein Drittel der Solothurner Einwohnergemeinden haben für das laufende Jahr ihren Steuerfuss für natürliche Personen gesenkt. Im Kantonsmittel ist für natürliche wie juristische Personen in diesem Jahr der tiefste Steuerfuss seit zehn Jahren zu verzeichnen. Dagegen haben sich die Verbrauchsgebühren im Zuge der konsequenten Einführung des Verursacherprinzips im Frischwasser- und Abwasserbereich erhöht. Diese Informationen – und weitere Informationen - sind in der neusten Ausgabe "Statistische Mitteilung Steuerfüsse und Gebühren 2003 der Solothurner Gemeinden" der Abteilung Finanzausgleich und Statistik des Amtes für Finanzen zu entnehmen.
Im Jahr 2003 beläuft sich der durchschnittliche Steuerfuss für natürliche Personen auf 124.1% (Vorjahr: 126.2%). Dies ist der tiefste Wert seit zehn Jahren. Unter dem durchschnittlichen Steuerfuss wird das einfache Mittel aller Steuerfüsse verstanden. In 47 Gemeinden (Vorjahr: 55) liegt der Steuerbezug unter dem errechneten Durchschnittswert, in 79 Gemeinden (Vorjahr: 71) darüber.
Der häufigste angesetzte Steuerfuss liegt bei 125% (17 Gemeinden). Gewichtet man den Steuerfuss der Einwohnergemeinden bei den natürlichen Personen mit der entsprechenden Bevölkerung, so ergibt sich für das Jahr 2003 ein mittlerer Gemeindesteuersatz pro Einwohner von 122.1%. Der durchschnittliche Steuerbezug (einfaches Mittel) der Einwohnergemeinden für juristische Personen liegt im Jahr 2003 bei 122.2% (Vorjahr 124.6%). Auch dies ist der tiefste Wert in den letzten zehn Jahren.
In neun Gemeinden werden im Jahr 2003 für natürliche Personen weniger Gemeinde- als Staatssteuern bezogen. Das generell tiefere Steuerfussniveau im Vergleich zu den Vorjahren ist u.a. auf die starken Steuereingänge der letzten Jahre, geringe Nettoinvestitionen pro Kopf und auf einen Ausgleich der Gebührenerhöhungen im Werkbereich zurückzuführen.
Die Verbrauchsgebühren für den Bezug von Frischwasser bewegen sich nach Angaben von etwas über 80 % der Einwohnergemeinden zwischen 0.50 Fr./m3 und 3.60 Fr./m3. Im Durchschnitt aller Gemeinden liegt der Frischwasserpreis bei 1.63 Fr./m3 (im Jahr 2000: 1.38 Fr./m3). Dies entspricht einer Steigerung von 18 Prozent innert dreier Jahren.
Die Verbrauchsgebühren beim Abwasser belaufen sich auf der Gundlage von 103 der 126 Gemeinden auf 0.30 Fr./m3 bis 4.00 Fr./m3 (Jahr 2000: 0.20 Fr./m3 bis 3.40 Fr./m3). Auch hier ist eine Gebührensteigerung festzustellen: Haben die Solothurnerinnen und Solothurner im Jahre 2000 im Durchschnitt noch 1.43 Fr./m3 für die Entsorgung des Abwassers bezahlt, so sind es heute 1.79 Fr./m3.
Die gesamten Verbrauchsgebühren für die Bereiche Wasser und Abwasser belaufen sich auf 1.00 Fr./m3 bis 5.80 Fr./m3. Die Hälfte aller Gemeinden verlangen zwischen 2.90 Fr./m3 bis 4.10 Fr./m3. Im einfachen Mittel wird für das Wasser und Abwasser zusammen eine Verbrauchsgebühr von 3.51 Fr./m3 (gegenüber dem Jahre 2000: +29.0%) erhoben.
Ebenfalls publiziert werden in dieser Reihe die Steuerfüsssse der Kirchgemeinden der drei Landeskirchen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die jeweiligen Steuerbezüge im Kantonsmittel bei den römisch-katholischen Kirchgemeinden (19.3%), der evangelisch-refomierten Kirchgemeinden (Kantonsmittel: 16.0%) und der christkatholischen Kirchgemeinden (Kantonsmittel: 19.9%) nur unwesentlich oder überhaupt nicht verändert.
Die Publikation kann beim Amt für Finanzen, Abteilung Finanzausgleich und Statistik, Rathaus, 4509 Solothurn bezogen werden. Internet-Bezugsquelle: http://www.statistik.so.ch.