Ja zur Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta

29.10.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat bejaht in seiner Vernehmlassung an das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) die Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta. Offen bleibt für ihn jedoch, ob der gewählte Zeitpunkt für die Ratifizierung richtig sei. Die Charta stellt hinsichtlich der Garantie von wirtschaftlichen und sozialen Rechten eine sinnvolle Ergänzung zu der Europäischen Menschenrechtskonvention dar.

Die Schweiz hat die Sozialcharta von 1961 des Europarates 1976 unterzeichnet. Sie wurde jedoch nie ratifiziert. 1996 verabschiedete der Europarat eine revidierte Sozialcharta, in der weitere Rechte verankert und das Kontrollsystem verbessert wurden. Infolgedessen erhielt die Bundesverwaltung von der zuständigen Kommission den Auftrag, einen aktualisierten Bericht zur Vereinbarkeit des geltenden Schweizer Rechts mit den Bestimmungen der Charta von 1961 und der revidierten Charta von 1996 zu verfassen.

Der Berichtsentwurf wurde den Kantonen vom Staatssekretariat für Wirtschaft zur Vernehmlassung vorgelegt. Die zentralen Fragen betreffen das Streikrecht von Beschäftigten der öffentlichen Hand, die Gleichbehandlung von Schweizern und Personen mit anderer Staatsbürgerschaft bei den Familienzulagen sowie die Gleichbehandlung im Bereich der Fürsorge.

Der Regierungsrat ist der Meinung, dass die allenfalls nötigen Anpassungen keine Hindernisse darstellen, von einer Annahme der Charta abzusehen. Offen bleiben muss jedoch, ob der jetzt gewählte Zeitpunkt für die Ratifizierung richtig sei. Bedenken wären nur vorhanden, falls die Fürsorgeleistungen für Asylbewerber durch eine Ratifizierung an diejenigen der Wohnbevölkerung anzupassen wären. Eine solche Konsequenz wird jedoch als kaum wahrscheinlich angenommen.