KANTONSRAT: SKB/BiK: Weitere Schritte eingeleitet
29.10.2003 - Solothurn – Nachdem die Verfahren gegen zwei Revisionsgesellschaften in Zürich und in Basel abgeschlossen sind, hat das Büro des Kantonsrats beschlossen, weitere Schritte gegen diverse Personen einzuleiten, von denen bisher lediglich Verjährungsverzichtserklärungen einverlangt wurden. Vorerst wird sondiert, ob mit den Exponenten der ehemaligen Solothurner Kantonalbank (SKB) ein aussergerichtlicher Vergleich vereinbart werden kann. Sollte kein Vergleich zustande kommen, wird das Büro vor Gericht klagen.
Die Exponenten der SKB haben bis Ende 2003 befristete Verjährungsverzichtserklärungen unterzeichnet. Weil diese Erklärungen demnächst auslaufen und weil die beiden Verfahren in Zürich und in Basel gegen zwei Revisionsgesellschaften inzwischen abgeschlossen sind, hat das Büro des Kantonsrats beschlossen, die Frage der Verantwortlichkeit der damaligen Exponenten der SKB wieder aufzugreifen. Diese Frage war aus prozessualen Gründen während der Dauer der Verfahren in Zürich und Basel zurückgestellt worden.
Der vom Büro des Kantonsrats eingesetzte Sonderbeauftragte, Dr. Jürg Rieben (Wenger Plattner Rechtsanwälte, Bern) kommt in einem Bericht zuhanden des Büros zum Schluss, dass den damaligen Exponenten der SKB pflichtwidrige Unvorsichtigkeit beim Beteiligungsentscheid an der Bank in Kriegstetten (BiK) vom 16. Mai 1992 und beim Übernahmeentscheid vom 23. September 1992 vorzuwerfen ist. Diese Entscheidungen waren ausschlaggebend für den Eintritt des aus der Übernahme der BiK entstandenen Schadens. Beim Entscheid über die Übernahme von Aktiven und Passiven der BiK vom 6. September 1993 stellt sich zudem die Frage der Zuständigkeit des Bankrats, da mit diesem Entscheid die Kantonsgarantie auf die Verpflichtungen der BiK ausgedehnt wurde.
Mit Blick auf die Durchsetzung von Schadenersatzforderungen gegen einzelne Verantwortliche der ehemaligen SKB kommt Rieben zum Schluss, dass gegenüber folgenden sieben Personen Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden sollten: Dr. Heinz Frey (Bankpräsident), Stefan Wild (Vize-Bankpräsident), Dr. Pirmin Bischof (Mitglied Bankenkommission), Max Müller (Mitglied Bankenkommission), Rolf Studer (Mitglied Bankenkommission), Manfred Lanz (Direktor) und Max Cotting (Direktor). Das Büro hat sich den Erwägungen des Sonderbeauftragten angeschlossen und beschlossen, vor Einreichung einer gerichtlichen Klage Vergleichsgespräche mit den erwähnten Personen aufzunehmen.
Die Bâloise Bank SoBa und die UBS AG haben die bei ihnen liegenden Rechte an den Kanton Solothurn abgetreten, so dass dieser im gegebenen Fall in eigenem Namen vor Gericht klagen kann und wird. Das Büro hat den Sonderbeauftragten bereits mit der Führung der Vergleichsverhandlungen und gegebenenfalls der Prozesse beauftragt.