Nein zur Unterstellung der öffentlichen Spitäler unter das Arbeitsgesetz
22.10.2003 - Solothurn - Der Regierungsrat lehnt in seiner Vernehmlassungsantwort an das seco - Staatssekretariat für Wirtschaft - die Änderung der Verordnung 1 ab, mit der neu auch die öffentlichen Spitäler dem Arbeitsgesetz unterstellt werden.
Mit der Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz sollen sämtliche Spitäler, ohne Rücksicht auf deren Rechtsform, dem Arbeitsgesetz unterstellt werden. Bisher hatten die öffentlichen Spitäler nur die Vorschriften des Arbeitsgesetzes hinsichtlich Gesundheitsschutz ihres Personals zu beachten.
Neu sollen neben dem Gesundheitsschutz auch die Vorschriften über die Arbeits- und Ruhezeiten gelten. Dies bedeutet u.a., dass gerade die in den öffentlichen Spitälern in den diversen Notfalldiensten (Notfallaufnahme, Labor, Röntgen usw.) vor Ort geleisteten Pikettdienste neu als Arbeitszeit angerechnet und bezahlt werden müssten. Zudem müsste für Nachtarbeiten ein Zeitzuschlag bezahlt werden und es würden tägliche Höchstarbeitszeiten gelten.
Von den solothurnischen Spitälern werden die Mehrkosten, die ihnen mit der Unterstellung unter das Arbeitsgesetz alljährlich erwachsen würden, auf rund 13 Mio. Franken geschätzt. Dies zusätzlich zu den unumgänglichen Mehrkosten von sieben Millionen Franken für die Einführung der 50-Stundenwoche für Ober- und Assistenzärzte auf Januar 2005.
Die Unterstellung aller Spitäler unter das Arbeitsgesetz würde insbesondere die öffentlichen Spitäler stark belasten, die im Gegensatz zu den Privatkliniken den ganzen Notfalldienst und praktisch die gesamte Ausbildung der Medizinalberufe im Interesse der Allgemeinheit sicherstellen.
Der Regierungsrat will unnötige Mehrkosten vermeiden, die ohnehin wieder über Prämien- und Steuererhöhungen finanziert werden müssten. Deshalb lehnt er in seiner Stellungnahme an das seco die geplante Unterstellung aller Spitäler unter das Arbeitsgesetz ab.