Verkehrsintensive Grossprojekte - Richtplananpassung wird aufgelegt

14.10.2003 - Solothurn - Neue verkehrsintensive Grossprojekte sollen an den am besten geeigneten Standorten geplant und realisiert werden. Mit der neuen Richtplananpassung werden dafür klare Kriterien festgelegt. Ab 15. Oktober läuft das öffentliche Auflageverfahren. Die Pläne liegen in Solothurn, Olten, Grenchen, Oensingen, Balsthal und Breitenbach öffentlich auf. Die Unterlagen können auch im Internet eingesehen werden (http://www.arp.so.ch/richtplananpassung). Bis zum 15. Dezember können betroffene Gemeinden, Regionalplanungsorganisationen, Verbände und Privatpersonen ihre Einwendungen beim Bau- und Justizdepartement einreichen.

Neue Einkaufszentren, Freizeitanlagen oder Logistikbetriebe lösen überdurchschnittlich viel Mehrverkehr aus und verursachen eine entsprechende Schadstoffbelastung der Luft. Solche Projekte sind daher sowohl aus der Sicht der Raumplanung als auch jener der Lufthygiene gesondert zu betrachten. Die nun öffentlich aufliegende Richtplananpassung setzt klare Standortkriterien fest. Mit der richtigen Standortwahl kann der Mehrverkehr und die zusätzliche Luftbelastung eingedämmt werden. Damit koordiniert der Richtplan die raumplanerischen und lufthygienischen Anliegen.

Mit verschiedenen Modellen lässt sich abschätzen, wie gross das lufthygienisch zulässige Verkehrswachstum sein darf. Der technische Fortschritt erweitert dabei den Handlungsspielraum. Dieser soll nun für die Entwicklung der Regionen im Kanton Solothurn optimal genutzt werden. Die klar definierten Standortkriterien erleichtern die Planungsarbeit der Gemeinden. Die Investoren wiederum profitieren aufgrund der transparenten Vorgaben von einer erhöhten Planungssicherheit.

Einkaufszentren, Fachmärkte, Freizeitanlagen oder Dienstleistungszentren sind gemäss Richtplananpassung sogenannte publikumsintensive Einrichtungen. Diese sind in der Nähe von bevölkerungsreichen Zentren und Arbeitsplatzschwerpunkten zu realisieren. Mit dieser Integration in gewachsene Strukturen können sie auch zu Fuss oder mit dem Velo erreicht werden. Die Zahl der Autofahrten und die damit zurückgelegte Distanz ist so deutlich geringer als bei einem Standort auf der "grünen Wiese". Für publikumsintensive Einrichtungen geeignete Standorte sind zudem sowohl mit dem öffentlichen Verkehr optimal erschlossen als auch mit dem motorisierten Individualverkehr gut erreichbar.

"Güterverkehrsintensive Anlagen" sollen grundsätzlich in der Nähe von Autobahnzufahrten realisiert werden. Unter "Güterverkehrsintensive Anlagen" versteht die Richtplananpassung Güterverteilzentren oder Logistikbetriebe. Der Lastwagenverkehr verursacht eine erheblich grössere Lärm- und Schadstoffbelastung. Aus diesem Grund ist ein geeigneter Standort mit Strassen erschlossen, welche Wohngebiete nicht tangieren. Für die Planung solcher Anlagen ist zudem zu prüfen, ob die Strassen- und Knotenkapazitäten für die Aufnahme des zu erwartenden Mehrverkehrs ausreichen. Zudem sollte der Standort über einen Gleisanschluss verfügen.

Die Richtplananpassung liegt vom 15. Oktober bis zum 15. Dezember öffentlich in Solothurn, Olten, Grenchen, Oensingen, Balsthal und Breitenbach auf. Die Unterlagen können auch im Internet eingesehen werden (http://www.arp.so.ch/richtplananpassung). Die betreffenden Gemeinden, Regionalplanungsorganisationen, Verbände und Privatpersonen können in diesem Zeitraum ihre Einwendungen an das Bau- und Justizdepartement richten. Gegen die Beantwortung der Einwendungen durch das Departement können die betroffenen Gemeinden und Regionalplanungsorganisationen beim Regierungsrat Beschwerde führen. Dieser beschliesst die Richtplananpassung und entscheidet über die Beschwerden. Dieser Entscheid des Regierungsrates kann mit einer Beschwerde an den Kantonsrat angefochten werden.

Ist die Richtplananpassung beschlossen und sind die Einwendungen und Beschwerden behandelt, haben die Zentren beziehungsweise zentrumsnahen Gemeinden im Rahmen ihrer Bauzonenplanung mit den vorgegebenen Kriterien die Möglichkeit, Standorte für publikumsintensive Einrichtungen festzulegen. Gemeinden mit direktem Autobahnanschluss wiederum können Standorte für güterverkehrsintensive Anlagen definieren.

Öffentliche Informationsveranstaltungen:
Am 22. Oktober um 19.30 Uhr im Hotel Arte in Olten und am 28. Oktober um 19.30 Uhr im BZ Altes Spital in Solothurn wird die interessierte Öffentlichkeit durch den zuständigen Regierungsrat Walter Straumann sowie durch Fachleute der Ämter für Raumplanung, Umwelt sowie Verkehr und Tiefbau detailliert über die Richtplananpassung informiert.