Feuerverbot bleibt bestehen; keine Entwarnung an der Wasserfront

03.09.2003 - Solothurn - Trotz teils heftiger Gewitter der letzten Tage kann das Feuerverbot im Kanton Solothurn noch nicht aufgehoben werden. Ebenfalls bleiben die verschärften Bestimmungen betr. Wasserentnahme aus Oberflächengewässern bestehen. Dies ist heute an einer Lagebeurteilung durch die involvierten kantonalen Amtsstellen entschieden worden.

Die vermeintlich heftigen Niederschläge der vergangenen Tage haben getäuscht, das Wasser vermochte den Boden nicht genügend zu durchnässen. In einigen Teilen des Kantons fiel so gut wie gar kein Regen. Kommt hinzu, dass die aktuelle Bisenlage und die in Aussicht gestellte Schönwetterperiode die Trockenheit erneut fördern.

Deshalb kann seitens des Kantonalen Führungsstabes (KFS) keine Entwarnung gegeben werden: Das Feuerverbot vom 28. Juli 2003 gilt weiterhin! Die Waldbrandgefahr nimmt wieder täglich zu. Der kleinste Funkenflug ( bis 1 Km Fluglänge möglich!) kann zu einer Katastrophe führen. Bis auf weiteres muss auf Grillpartys ausserhalb des eigenen Gartens verzichtet werden. Es ist nach wie vor verboten im Freien, an Waldrändern, im Wald, auf Berghöhen, an und in Bachläufen, z.B. Aare und Emme, Feuer zu entfachen oder Zigaretten und andere Raucherwaren wegzuwerfen.

Auch keine Entwarnung an der Wasserfront: Durch die geringen Niederschlagsmengen bleibt die Lage der Bauern im Kanton weiterhin angespannt. Die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ist und bleibt bewilligungspflichtig. Auf Neuansaaten sollte bis zur Entschärfung der Lage verzichtet werden. Polizei und Fischereiaufseher kontrollieren weiterhin die Einhaltung des Wasserfahrplanes.

Die Behörden danken an dieser Stelle der Bevölkerung – im speziellen den Landwirten – für das den angeordneten Massnahmen entgegengebrachte Verständnis.

Eine erneute Lagebeurteilung ist für kommenden Dienstag vorgesehen.

POLIZEI KANTON SOLOTHURN