Ja zur Steueramnestie

24.09.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat befürwortet in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Finanzdepartement die Vorschläge des Bundesrates betreffend straflose Selbstanzeige sowie Amnestie für Erben. Er ist der Meinung, dass es - nach über zehn Jahren Diskussion um eine Steueramnestie - Zeit sei für konkrete Ergebnisse.

Nach dem Vorschlag des Bundesrates soll jedermann, der seine Steuerhinterziehung selbst anzeigt, von Strafe verschont werden. Voraussetzung für die Straffreiheit ist, dass er die bisher hinterzogenen Einkünfte und Vermögenswerte vollständig angibt. Diese sollen mit Zins nachbesteuert werden. Damit werden reuige Steuerhinterzieher gegenüber den Steuerehrlichen nicht privilegiert, aber ihr Weg zurück zur Steuerehrlichkeit ist nicht mehr mit Strafe bedroht.

Die Erbenamnestie ermöglicht es Erben, Vermögenswerte, die der Verstorbene hinterzogen hatte, wieder dem Fiskus zuzuführen. Da die Erben an den Hinterziehungen des Erblassers in der Regel keine Schuld trifft, bleiben sie straffrei. Wenn sie mit den Steuerbehörden vorbehaltlos zusammenarbeiten, wird auch die Nachsteuer reduziert. Hier zieht der Regierungsrat eine verkürzte Nachbesteuerung für drei statt zehn Jahre einer Nachsteuerpauschale (z.B. fünf Prozent des neu entdeckten Vermögens) vor.

Diese beiden Vorschläge sollen dauerhaft in die Steuergesetze aufgenommen werden.

Namentlich um die immer wieder neu aufkommende Diskussion um eine allgemeine Steueramnestie zu beenden, fordert der Regierungsrat zusätzlich eine einmalige allgemeine Amnestie. Da eine Amnestie mit vollständigem Verzicht auf Strafe und Nachsteuer rechtsstaatlich bedenklich wäre und zudem politisch keine Chance hätte, befürwortet er auch hier eine verkürzte Nachbesteuerung.