KANTONSRAT: UMBAWIKO: Ja zur Umnutzung des Zeughauses – Nein zu den Jagdinitiativen

26.09.2003 - Solothurn - Die kantonsrätliche Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) stimmte der Bauvorlage zur provisorischen Umnutzung und Sanierung des Zeughauses Solothurn (Altbau 1907) in Zuchwil für den Lehrverband Genie/Rettung und die bestehende Retablierungsstelle zu. Im Weiteren folgte sie dem Antrag des Regierungsrates und lehnte die beiden Volksinitiativen "Zum Schutze der Feldhasen, Vögel und Dachse" sowie "Jagen ohne Treiben" ab. Sie genehmigte auch die Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes, welche vorsieht, das kantonale Recht an die Änderungen im Rahmen der Agrarpolitik 2002 (AP 2002) des Bundes anzupassen.

Die UMBAWIKO stimmte der Vorlage zur provisorischen Umnutzung des Zeughauses Solothurn in Zuchwil unter der Leitung ihres Präsidenten Jürg Liechti (FdP, Oekingen) einstimmig zu. Im Rahmen der neu strukturierten Armee XXI will der Lehrverband Genie/Rettung bereits auf Mitte 2004 mit ca. 45 Arbeitsplätzen (31 Festangestellte und rund 14 Milizangehörige) im Zeughaus Solothurn in Zuchwil seinen Betrieb aufnehmen. Die Unterbringung erfolgt dabei in einem Provisorium, im Zeughaus Altbau 1907 an der Luzernstrasse. Die optimale Nutzung für das gesamte Zeughausareal soll später in einem städtebaulichen Wettbewerb bestimmt werden. Die Umnutzungs- und Sanierungskosten belaufen sich insgesamt auf 1,63 Mio. Franken. Für dieses Provisorium stellt der Bund einen Pauschalbetrag von 1,0 Mio. Franken für den von ihm verlangten Innenausbau zur Verfügung. Auf den Kanton Solothurn entfallen Fr. 630'000.--, insbesondere für die Sanierung der Gebäudehülle. Im Gegenzug mietet der Bund das Gebäude für 5 Jahre fix, mit einer Verlängerungsoption von weiteren 5 Jahren.

Die beiden am 15. April 2003 durch den Verein zum Schutze der bedrohten Wildtiere, Aarau, eingereichten Initiativbegehren lehnt die Kommission einstimmig ab und folgt damit dem Antrag des Regierungsrates. Die Volksinitiativen sehen vor, das kantonale Jagdgesetz dahingehend zu ändern, dass inskünftig die Treibjagd von Wildtieren sowie die Bejagung von Feldhasen, Vögeln und Dachsen zu untersagen seien.

Um auch in Zukunft einen gesunden Wildbestand im Kanton Solothurn garantieren zu können, muss dieser mit effizienten Jagdmethoden reguliert werden, damit er nicht zunimmt. Die Treib- und Bewegungsjagd ist dabei ein zentrales und effizientes Mittel. Gerade die in den letzten Jahren stark angestiegenen Wildschweinbestände und die damit verbundenen zum Teil gravierenden Wildschäden hofft man so in den Griff zu bekommen. Auch ist nach Ansicht von Fachleuten keine einzige der von den Initianten erwähnten Tierarten in der Schweiz bedroht und schon gar nicht durch die Jagd.

Der Kantonsrat wird voraussichtlich in der Novembersession über die Vorlagen befinden.