Vollzug der Integrationsvorschriften – Unzufrieden mit dem Vorschlag

10.09.2003 - Solothurn - Der Regierungsrat hat in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) zur geplanten Revision der Integrationsverordnung seine Unzufriedenheit mit dem Vorschlag ausgedrückt. Was als organisatorische Änderung bezeichnet wird, ist nach Einschätzung des Regierungsrates eine Aufgaben- und damit Kostenverschiebung zu Lasten der Kantone.

In Zukunft würden nämlich primär die Kantone die Kosten der Integration zu tragen haben, ohne vom Bund dafür ausreichend entschädigt zu werden. Im Rahmen seiner Vernehmlassung an das IMES hat der Regierungsrat deshalb sein Missfallen darüber ausgedrückt.

Mit der allgemeinen Stossrichtung der Verordnung ist er einverstanden, da Integration ein wechselseitiger Prozess sei, den es zu fördern gelte.

Nach Einschätzung des Regierungsrates ist besonderes Augenmerk auf den Familiennachzug zu werfen. Im Alltag zeigen sich für die Kantone und die Wirtschaft dort Probleme, wo Kinder zwischen 16 und 18 Jahren nachgezogen werden. Die Integrationsmöglichkeit über die Grundschule entfällt bei diesen Personen. Mit Einreise beginnt unmittelbar die Phase der Berufsfindung (Stichwort Lehrstelle), die durch die mangelnde Integration kräftig überschattet wird.

Der Regierungsrat begrüsst deshalb Massnahmen, die dieser Entwicklung entgegenwirken.