Weiterentwicklung der Agrarpolitik – Ja, aber präziser und einfacher
03.09.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat unterstützt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement zu den rund 40 Ausführungsverordnungen des Bundesrates zum Landwirtschaftsgesetz und Tierseuchengesetz die konsequente Weiterführung des eingeschlagenen Weges in der Agrarpolitik (AP 2007). Er fordert jedoch verschiedene Vereinfachungen und Präzisierungen.
In seiner Vernehmlassung unterstützt der Regierungsrat den vom Bundesrat in den Ausführungsbestimmungen eingeschlagenen Kurs. Mit Besorgnis stellt er jedoch fest, dass das agrarpolitische Regelwerk zunehmend komplexer und intransparenter wird. Er verlangt deshalb verschiedene Vereinfachungen und die Aufhebung der seiner Meinung nach überholten Höchstbestandesverordnung.
Ausdrücklich begrüsst der Regierungsrat die weitgehende Vereinheitlichung von Begriffen wie jener der Standardarbeitskraft (SAK). Auch die angestrebte Abstimmung von Grundanforderungen und Limiten für die Ausrichtung der Bundesbeiträge nimmt er gerne zur Kenntnis. Bezüglich der Standardarbeitskraft verlangt er jedoch eine Nachbesserung für die Definition des landwirtschaftlichen Gewerbes gemäss dem bäuerlichen Bodenrecht (BGBB).
Ebenso ist der Regierungsrat der Meinung, dass die vorgeschlagene Mindestlimite für den Erhalt von Direktzahlungen von 0,25 SAK auf die bisherigen 0,3 SAK anzuheben und mittelfristig auf 0,4 SAK zu erhöhen sei. Auf der anderen Seite sei die Einstiegshürde von 1,2 SAK für die Strukturverbesserungs- und sozialen Begleitmassnahmen zu hoch und müsse auf 1,0 SAK herabgesetzt werden. Nur so gelinge es, die ohnehin knappen Mittel gezielt den berufsbäuerlichen Familienbetrieben zukommen zu lassen. Im Weiteren fordert er eine Flexibilisierung beim Festlegen der Schnittzeitpunkte für Ökoflächen und eine Erhöhung der Pauschalbeiträge sowie Beitragslimiten für landwirtschaftliche Hochbauten.
Wenig Freude zeigt der Regierungsrat an der neu eingeführten Grundvoraussetzung einer landwirtschaftlichen Ausbildung für die Ausrichtung der Direktzahlungen. Gerade für das Berggebiet und die Nebenerwerbsbetriebe stellt diese eine wesentliche Erschwernis für den Neueinstieg oder eine Betriebsübergabe dar. Weil diese Neuerung aber durch eine Gesetzesänderung vom Parlament explizit gefordert wurde, werden in der Stellungnahme lediglich Vereinfachungen für den Vollzug aufgezeigt.