Bundesgesetzes über die Ombudsstelle - Nein zum Vorentwurf
26.11.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat lehnt in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Justiz den Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Ombudsstelle des Bundes ab.
Der Vorentwurf sieht die Schaffung einer Ombudsstelle auf Bundesebene vor mit dem Zweck, durch Beratung und Vermittlung das Vertrauen der Bürger in die Tätigkeit der Bundesbehörden zu stärken und so die Zahl der Verwaltungsbeschwerde- und Gerichtsverfahren zu senken.
Das Solothurner Stimmvolk hat sich im Jahre 1983 schon einmal zu einem sogenannten "Ombudsmann" auf Kantonsebene ablehnend geäussert. Die Ombudsstelle würde den Bundeshaushalt mit jährlichen Kosten von mindestens zwei Millionen Franken belasten.
Der Regierungsrat erwartet nicht, dass die Schaffung einer Ombudsstelle zu einer Verminderung der Beschwerde- und Gerichtsverfahren führen wird. Vielmehr sei mit einer personellen und finanziellen Mehrbelastung sowohl bei den Amtsstellen des Bundes als auch des Kantons zu rechnen. Dies könne man sich in Zeiten mit zunehmendem Spardruck in der öffentlichen Verwaltung nicht leisten.