Kanton Solothurn kann Grenzkarten weiterhin verlängern
12.11.2003 - Solothurn - Bis anhin konnten Ausländer, die für die Einreise nach Deutschland visumspflichtig waren, mit einer Grenzkarte für den erleichterten Grenzverkehr nach Deutschland einreisen. Seit dem 15. August 2003 ist dies nach Auskunft des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes nur noch beschränkt möglich, da ab diesem Zeitpunkt keine neuen Grenzkarten mehr ausgestellt werden dürfen. Die regionalen Oberämter können aber entsprechende Verlängerungen ausstellen. Ein entsprechendes Merkblatt kann im Internet heruntergeladen werden unter: www.oberamt.so.ch.
Mit den Grenzkarten ist Ausländern, die für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen - der Aufenthalt zur Grenzzone in der Bundesrepublik Deutschland bis zu drei Tagen erlaubt.
Besitzer von Grenzkarten, die vor dem 15. August 2003 ausgestellt wurden, können diese einmalig – analog der Gültigkeitsdauer ihres Ausländerausweises – verlängern lassen. Für die Verlängerung der Grenzkarten im Kanton Solothurn sind die regionalen Oberämter zuständig. Ein entsprechendes Merkblatt kann im Internet heruntergeladen werden unter: www.oberamt.so.ch.
Ausländer, die nicht im Besitz einer Grenzkarte sind, müssen neu ein Schengen-Visum beantragen, das von der Deutschen Botschaft in Bern ausgestellt wird.
- merkbl grenzkarten20031112102216 (pdf, 39 KB)