KANTONSRAT: Krankenkassen-Prämienverbilligung 2004
14.11.2003 - Solothurn – Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) hat dem Antrag des Regierungsrates zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung 2004 nach intensiver Diskussion, mit grossem Mehr zugestimmt.
Unter der Leitung ihrer Präsidentin Beatrice Heim, (SP Starrkirch-Wil) hat die SOGEKO den Antrag des Regierungsrates über die Prämienverbilligung intensiv beraten. Schon während des laufenden Jahres hat eine Arbeitsgruppe aus der SOGEKO in Zusammenarbeit mit dem Departement des Innern, das Rechnungsmodell für die Prämienverbilligung optimiert, mit dem Ziel, die sozialpolitische Wirkung zu verbessern und das Modell familienfreundlicher zu gestalten. Dies kann erreicht werden indem für die Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung die Steuerabzüge für Liegenschaftskosten wie auch die Beiträge an Einrichtungen der gebundenen Selbstvorsorge, die Säule 3a, aufgerechnet werden. Auch wird das Vermögen zu 20 % angerechnet. Mit einer veränderten Abstufung der Beiträge, innerhalb des Personenkreises der Prämienverbilligung erhält, werden die niedrigsten Einkommen am meisten entlastet, sie sollen 5 % der Prämienlast selber tragen. Der Eigenanteil steigt bei höheren Einkommen bis auf 10 %. Mit dieser sozialeren Abstufung kommt das neue Modell auch den Intentionen des Bundes entgegen. Mit diesen Änderungen werden etwa 4 Mio. Franken an sozial Schwächere umverteilt.
Um auch im Jahr 2004 die minimalen sozialpolitischen Standards bei der Prämienverbilligung einzuhalten beantragt der Regierungsrat das Prämienverbilligungsgeld des Bundes mindestens zu 70 % auszuschöpfen. Die SP will diesen Prozentsatz erhöhen und die Beiträge des Bundes zu 74 % ausschöpfen. Dies würde den Kostenanteil des Kantons von 4,4 Mio. Franken auf 4,9 Mio. Franken erhöhen. Angesichts der angespannten Finanzlage des Kantons stellt die FdP dagegen den Antrag, die Prämienverbilligung, wie im Jahre 2003 nur zu 68 % auszuschöpfen. Was eine leichte Verbesserung der kantonalen Finanzen bedeuten würde, gleichzeitig aber auch eine Verringerung der vom Bund zu bezahlenden Gelder auslösen würde.
Schlussendlich folgte die Kommission dem Antrag der Regierung. Da mit einer Ausschöpfung von 70% gewährleistet ist, die Prämien für Personen/Familien, die in 'wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen' leben, zu verbilligen. Die minimalen sozialpolitischen Standards können somit eingehalten werden.
Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Dezember-Session verabschieden.