KANTONSRAT: Massnahmenplan zur Beschleunigung der Steuerveranlagungen

20.11.2003 - Solothurn – Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrats hat vom Massnahmenplan des Regierungsrats zur Beschleunigung der Steuerveranlagungsverfahren ohne Qualitätsverlust und zum Abbau der Pendenzen Kenntnis genommen. Die Veranlagungsverfahren bei natürlichen Personen sollen einen Monat früher als bisher abgeschlossen werden.

Unter dem Präsidium von Manfred Baumann (SP, Nennigkofen) hat sich die GPK über den von ihr verlangten Massnahmenplan zur Beschleunigung der Veranlagungsverfahren informieren lassen. Es wird zusätzliches Personal, teils befristet, teils unbefristet, angestellt. Bewilligt worden sind 4,5 Stellen, befristet auf zwei Jahre für die Veranlagung der natürlichen Personen sowie zwei unbefristete Stellen für die Veranlagung der juristischen Personen. Damit wird es möglich sein, die angestauten Pendenzen abzubauen und die Verfahren ohne Qualitätsverlust zu beschleunigen. Es kann angenommen werden, dass die bis Ende 2005 entstehenden Mehrkosten dank übertragenen Reserven und durch die beschleunigten Arbeiten, zum grössten Teil kostendeckend sein werden.

Das Ziel ist, die Veranlagungen bei den natürlichen Personen einen Monat früher abschliessen zu können, Ende Februar statt Ende März. Somit könnten grundsätzlich alle Steuerpflichtigen einen Vorbezug erhalten, der auf die Veranlagung 2002 abstellt. Das ist einerseits bürgerfreundlich, andererseits würden auch die Gemeinden im Rahmen des Gemeindesteuerverfahrens profitieren, wenn die Daten aus der kantonalen Verwaltung früher bekannt wären. Die Kommission ist überzeugt, dass die geplanten Massnahmen zu einer Beschleunigung des Verfahrens führen und die gesteckten Ziele erreicht werden können.

Auslöser für die Intervention der GPK war eine Nachinspektion im Juli 2003, im Rahmen welcher die GPK feststellte, dass auch im laufenden Jahr ein etwa gleich grosser Rückstand beim Bearbeitungsstand der Steuerveranlagungen besteht wie im vergangenen Jahr.