Neue Schlüsselzahl für die Umverteilung von Asylsuchenden

26.11.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat hat die Schlüsselzahl für die Umverteilung asylsuchender Personen auf die Gemeinden für das Jahr 2004 von bisher 300 auf 400 festgesetzt. Das heisst, jede Gemeinde hat eine asylsuchende Person pro 400 Einwohner, mindestens jedoch zwei Asylsuchende aufzunehmen. Das bringt eine Entlastung für die Gemeinden. In den letzten beiden Jahren musste ein Asylsuchender pro 300 Einwohner aufgenommen werden. Die Gesuchszahlen im Jahr 2003 sind gegenüber dem Jahr 2002 rückläufig.

Bis Ende 2003 erwartet man gesamtschweizerisch ca. 22'000 Asylgesuche gegenüber 26'125 im Vorjahr. Zusätzlich zum Rückgang von Asylgesuchen wird das Sparprogramm des Bundes Auswirkungen auf den Zustrom von asylsuchenden Personen haben. Die entsprechenden Entlastungsmassnahmen im Asylbereich werden im Dezember von den eidgenössischen Räten abschliessend behandelt. Die Entlastungsmassnahmen sehen vor, dass Asylgesuchsteller, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wird, aus dem Asylverfahren ausgeschlossen werden. Das wird voraussichtlich dazu führen, dass weniger Asylsuchende dem Kanton zugewiesen werden.

Die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden ist Sache der Kantone. Die Zuweisung an die Kantone erfolgt gemäss Verteilschlüssel des Bundes. Der Kanton Solothurn hat 3,5 Prozent aller Asylsuchenden aufzunehmen.

Zu Beginn ihres Aufenthaltes werden die asylsuchenden Personen für vier bis sechs Monate in kantonalen Durchgangszentren betreut. Anschliessend erfolgt deren Umverteilung auf die Gemeinden gemäss jährlich neu festgelegter Schlüsselzahl.

Auf Grund des Rückgangs von Asylgesuchen und des Ausschlusses von Personen mit Nichteintretensentscheiden aus dem Asylbereich wird für den Kanton Solothurn für das Jahr 2004 eine Zahl von 650 Zuweisungen geschätzt. Dies führt zur Schlüsselzahl von 400. Damit wird der prognostizierte Rückgang an Asylgesuchen direkt an die Gemeinden weiter gegeben.

Dies bedeutet, dass jede Gemeinde im Jahr 2004 auf 400 Einwohner eine asylsuchende Person, mindestens jedoch zwei Personen, aufzunehmen hat. Den Standortgemeinden von Durchgangszentren (Balm b. Günsberg, Oberbuchsiten, Olten, Solothurn und Zuchwil = 309 Plätze) werden wie bisher 75 Prozent der Zentrenplätze an das Aufnahmesoll angerechnet.

Bei Änderung der Verhältnisse muss sich der Regierungsrat vorbehalten, die Schlüsselzahl auch zwischenzeitlich anzupassen. Im Rahmen der Neukonzeption zur Betreuung "unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender" (UMA), ist vorgesehen, mit dem Vormundschaftsamt Grenchen eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen. Grenchen wird für alle UMA’s die erforderlichen vormundschaftlichen Massnahmen beschliessen und überwachen. Nach Zustandekommen der entsprechenden Leistungsvereinbarung wird die Stadt Grenchen analog einer Zentrumsgemeinde im Aufnahmesoll entlastet.