Sanierungsfristen bei der Bekämpfung von Strassenlärm – Ja, aber

26.11.2003 - Solothurn - Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) grundsätzlich den Vorschlag des Bundes, die Fristen der Strassenlärmsanierungen in der Lärmschutz-Verordnung zu verlängern, äussert aber Bedenken zu den neuen Verfahrensabläufen und zur Reduzierung der Bundesmittel.

Aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens vom Frühling 2002 sollen die Sanierungsfristen beim Strassenlärm weiter verlängert werden (Nationalstrassen: 2015, Hauptstrassen und übrige Strassen: 2018).

Der Regierungsrat bedauert, wie er bereits bei der Vernehmlassung vom Frühling 2002 zum Ausdruck gebracht hat, dass der Vollzug und somit die Umsetzung der Lärm- und Schallschutzmassnahmen im Bereich des Strassenverkehrslärms nicht weiter fortgeschritten ist und eine Erstreckung der Sanierungsfristen notwendig wird. Es ist als gesamtschweizerische Tatsache hinzunehmen, dass die notwendigen Massnahmen in der bisher geltenden Frist nicht realisiert werden konnten. Die Verzögerung, bzw. das Nichterreichen der Ziele der geltenden LSV, liegt vor allem an den fehlenden Finanzen sowie an den aufwändigen, lärmrechtlichen Verfahren und nicht am fehlenden Willen der Kantone, die Sanierungen durchzuführen. Da die neuen Verfahren umfangreicher sind als die bisherigen, ist der Regierungsrat skeptisch, ob die vorgeschlagenen Änderungen der Lärmschutz-Verordnung eine effektive Effizienzsteigerung bewirken.

Mit der absehbaren Halbierung der Bundesbeiträge für die Lärmsanierung des Strassenlärms im Rahmen des eidgenössischen Sparprogramms 2004 wird sich die Umsetzung auch im Kanton Solothurn (mit einem nach wie vor grossen Sanierungsbedarf) zeitlich weiter verzögern.