Exportrisikoversicherung - Ja und bitte vorwärtsmachen
10.03.2004 - Solothurn - Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement zum Bundesgesetz über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERVG) die Fortführung und wichtige Neuerungen bei der staatlichen Absicherung von Exportgeschäften. Er drängt auf eine rasche Umsetzung des SERVG.
Die weltweit tätige Schweizer Exportwirtschaft ist zahlreichen Risiken ausgesetzt. Diese wurden bisher in ausgewählten Fällen mit einer staatlichen Exportrisikogarantie (ERG) abgesichert, was sich insgesamt bewährt hat. Die Globalisierung der Wirtschaft und die Privatisierung wichtiger Kundenbereiche in den Zielmärkten erfordern Anpassungen der ERG.
Ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil ist der Schweizer Wirtschaft hauptsächlich daraus erwachsen, dass bei langfristigen Projekten privater Trägerschaften sowohl in der Privatassekuranz wie auch bei der ERG Lücken bestehen. So sollen neu auch das Risiko privater Käufer abgedeckt und eine organisatorische Neuausrichtung in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt vorgenommen werden. Im Vergleich mit der Konkurrenz aus anderen Ländern, welche ebenfalls einen umfassenden Risikoschutz kennen, werden damit wieder gleich lange Spiesse hergestellt.
Der Regierungsrat begrüsst die zeitgemässen Anpassungen und drängt auf eine rasche Umsetzung der überfälligen Rechtsgrundlage. Aus ordnungspolitischen Überlegungen regt er aber auch an, langfristig die Risikodelegation an den Staat zugunsten einer privatwirtschaftlichen Lösung zu überprüfen.
Aus Effizienzgründen soll auch anstelle eines kantonalen Sanktionswesen einer beim Bund zentralisierten Lösung der Vorzug gegeben werden.