Ja zur Weiterentwicklung des "Veterinäranhangs" zum Landwirtschaftsabkommen Schweiz – EG, Nein zum internationalen Tiertransport

28.08.2006 - Solothurn - Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement der Weiterentwicklung des "Veterinäranhangs" zum Landwirtschaftsabkommen Schweiz – EG zu. Darin wird die schweizerische Gesetzgebung im Bereich Tierseuchen- und Fleischhygienerecht dem EU-Recht angepasst, um dank gleichwertiger Regelungen die administrativen Vorschriften für den Grenzübertritt weiter abbauen zu können. Die Aufhebung des Transitverbotes lehnt er jedoch entschieden ab.

Der Grund für die vorliegenden Verordnungsentwürfe ist der Abbau der Grenzkontrollen selber. Voraussetzung für diesen Abbau sind gleichwertige Gesetzgebungen, deren Anwendung das Risiko betreffend Tierseuchen und Gesundheitsschutz in der Schweiz und in der EU gleich tief halten. An die Stelle der physischen Kontrollen an der Grenze treten ein elektronisches Meldesystem zur Weiterleitung der Daten von Tieren und Waren, welche importiert oder exportiert werden. Neu finden verstärkt veterinärtechnische Kontrollen am Abgangs- und Bestimmungsort der Sendungen statt.

Als wichtigster fachlicher Bestandteil werden die Bestimmungen zur Bekämpfung von Zoonosen (Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragbar sind, z.B. Salmonellenerkrankungen) den betreffenden Bestimmungen der EU angeglichen.

Mit Befremden nimmt der Regierungsrat zur Kenntnis, dass das faktische Verbot der internationalen Tiertransporte durch die Schweiz diskussionslos nicht mehr im Entwurf enthalten ist. Er lehnt die Aufhebung des Transitverbotes ab.