Ja zur parlamentarischen Initiative gegen das Passivrauchen

19.12.2006 - Solothurn – In seiner Stellungnahme an das Staatssekretariat für Wirtschaft unterstützt der Regierungsrat die parlamentarische Initiative gegen das Passivrauchen, damit beim Schutz der Nichtraucher eine gesamtschweizerische, einheitliche Lösung angestrebt werden kann.

Der Regierungsrat unterstützt in seiner Stellungnahme an das Staatssekretariat für Wirtschaft die Parlamentarische Initiative zum Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen. Damit kann ein sehr grosses Bedürfnis der Mehrheit der Arbeitnehmer ohne grossen Aufwand realisiert werden. Gleichzeitig wird angestrebt, dass der Schutz vor dem Passivrauchen gesamtschweizerisch harmonisiert wird.

Die Initiative verlangt, dass Bevölkerung und Wirtschaft vor den gesundheitsschädigenden und einschränkenden Wirkungen des passiven Rauchens geschützt werden. Der Schutz vor dem Passivrauchen soll insbesondere an Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, in den öffentlichen Verwaltungen, an den Arbeitsplätzen sowie in Räumen und Verkehrsmitteln, die für den freien Zugang beziehungsweise die Nutzung durch die Allgemeinheit bestimmt sind, gewährleistet werden. Mit der vorgeschlagenen Revision des Arbeitsgesetzes wird ein eigentlicher Paradigmenwechsel herbeigeführt. Statt der Freiheit des Rauchens wird die Freiheit des Nichtrauchens ins Zentrum gerückt. Ein totales Rauchverbot oder gar ein Konsumverbot wird nicht angestrebt. Es sollen jedoch jene Personen, die sich längere Zeit an bestimmten Orten aufhalten (Arbeitsplätze, öffentlich zugängliche Gebäude, Restaurants, etc.) und nicht dem Rauch anderer ausgesetzt sein wollen, vor dem unfreiwilligen Passivrauchen besser geschützt werden. Neu sollen diese Orte grundsätzlich rauchfrei sein.

Die Stossrichtung der Vorlage entspricht den zahlreichen aktuellen Bestrebungen in den Kantonen und den verstärkten Forderungen der Bevölkerung nach rauchfreien Arbeitsplätzen. Die vorgeschlagene Änderung des schweizerischen Arbeitsgesetzes entspricht im Wesentlichen der am 26. November 2006 im Kanton Solothurn angenommenen Änderung des Gesundheitsgesetzes betreffend Rauchverbot in geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.