Tarifverbund A-Welle - Vernehmlassung zum Zonentarif

20.12.2006 - Solothurn – Im Tarifverbund A-Welle soll ab 2009 der Zonentarif auch für Einzelbillette und Mehrfahrtenkarten gelten. Die Benutzung von Bahn und Bus soll damit einfacher und kundenfreundlicher werden. Die Regierungen der Kantone Solothurn und Aargau führen dazu vorgängig vom 3. Januar bis 2. Februar 2007 eine Vernehmlassung durch. 

Der Tarifverbund A-Welle soll zu einem Integralen Tarifverbund ausgebaut werden. Das Fahrausweissortiment der A-Welle umfasst bisher nur Monats- und Jahresabonnemente. Das bei den Abonnementen angewandte Prinzip der Zonentarife soll auf Dezember 2008 auf die Einzelfahrausweise ausgeweitet werden. Die Reisenden lösen künftig nicht mehr "Billette von A nach B", sondern einen Fahrausweis, welcher in den gewählten Zonen die Benutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel erlaubt. In Kombination mit neuen und einfach zu bedienenden Verkaufsgeräten wird der öffentliche Verkehr im Tarifverbund A-Welle damit wesentlich kundenfreundlicher als heute.

Das Vorhaben setzt eine neue Generation von Verkaufsgeräten im ganzen Verbundgebiet voraus. Die zurzeit in Betrieb stehenden Geräte sind veraltet. Die Beschaffung der neuen Geräte verursacht jährlich wiederkehrende Nettokosten für den Kanton von rund 176'000 Franken.

Mit der Einführung des Integralen Tarifverbunds wird zugleich auch die Zoneneinteilung im Raum Olten – Niederamt angepasst. Dabei kommen auch die von den Stadtbuslinien 1 und 2 des BOGG bedienten Gemeinden Wangen bei Olten, Dulliken und Aarburg in die Zone Olten. Zudem wird im Niederamt eine Zone aufgehoben. Durch die Veränderung des Zonenplans werden verschiedene Verbindungen, z. B. Schönenwerd – Olten, inskünftig günstiger. Von dieser Anpassung profitieren auch die bisherigen Kunden mit A-Welle-Abonnementen in diesem Raum.

In der A-Welle gelten heute als Übergangsregelung für das Gebiet des früheren Tarifverbunds Olten und des Tarifverbunds Aargau unterschiedliche Preisniveaus. Mit der Einführung des Integralen Verbunds soll diese Übergangsregelung aufgehoben und die bisher unterschiedlichen Abonnementstarife aneinander angeglichen werden. Das heisst, auch für die Zonen des früheren Tarifverbunds Olten (im heutigen Zonenplan gelb dargestellt) werden ab Einführung des Integralen Tarifverbunds die Preise an die heute höheren Preise der Aargauer Zonen (rot dargestellt) angepasst.

Diese Tarifmassnahme führt zusammen mit der an die Bedürfnisse der Regionen Olten und Niederamt angepassten Zoneneinteilung dazu, dass ab 2009 auch in den Solothurner Zonen der A-Welle eine einheitliche Zonenstruktur und ein einheitliches Tarifniveau gilt.

Die Regierungen der Kantone Solothurn und Aargau führen dazu vorgängig vom 3. Januar bis 2. Februar 2007 eine Vernehmlassung durch. Über die Einführung des integralen Tarifverbundes beschliesst der Kantonsrat. Die Dokumentation ist im Internet unter: http://www.staatskanzlei.so.ch/vernehmlassungen abrufbar.