Nordwestschweiz koordiniert Massnahmen gegen Feinstaub

02.02.2006 - Solothurn – Die aktuelle Feinstaubbelastung in der Nordwestschweiz übersteigt die Grenzwerte weiterhin in erheblichem Mass. Die Nordwestschweizer Kantone setzen nach wie vor im Sinne der Eigenverantwortung auf die bereits mehrfach publizierten freiwilligen Massnahmen. In Ergänzung dazu haben die Luft- und Umweltämter der Kantone Massnahmen geprüft und in die Wege geleitet, um kurzfristig eine Stabilisierung der Situation zu erreichen. Damit bei ähnlichen Witterungsbedingungen künftig nicht mehr so extreme Feinstaubbelastungen entstehen, wird in erster Linie eine koordinierte und schnelle Umsetzung der bei Bund und Kantonen anstehenden Massnahmen gefordert.

Bis anhin haben die Nordwestschweizer Kantone über die aktuelle Feinstaubbelastung informiert und zum eigenverantwortlichen Handeln aufgerufen. Diese freiwilligen Massnahmen zur Reduktion der Schadstoffe stehen nach wie vor im Vordergrund:

  • Wenn Sie zu Fuss gehen, mit dem Velo unterwegs sind oder den öffentlichen Verkehr benützen, verursachen Sie keinen oder nur wenig Feinstaub.
  • Bilden Sie Fahrgemeinschaften, statt alleine mit dem Auto zu fahren.
  • Fahren Sie vorausschauend. Vermeiden Sie abrupte Beschleunigungs- und Bremsmanöver. So vermeiden Sie den Abrieb von Reifen, Bremsen und Strassenbelägen und verbrauchen erst noch weniger Treibstoff.
  • Vermeiden Sie das unnötige Verbrennen von Holz im Freien.
  • Wählen Sie beim Kauf eines Diesel-PW unbedingt ein Modell mit Partikelfilter oder einem gleichwertigen System.

Ebenso gelten die persönlichen Massnahmen zur Reduktion der eigenen Belastung infolge der unverändert hohen Schadstoffbelastung weiter:

  • Bei starker körperlicher Anstrengung werden durch die verstärkte Atmung mehr Schadstoffe aufgenommen. Vermeiden Sie körperliche Anstrengungen im Freien (z.B. Joggen) in stark belasteten Gebieten (städtische Zentren und entlang stark befahrener Strassen).

Die Nordwestschweizer Kantone unterstützen als Sofortmassnahmen

  • die vom Kanton Zürich heute bei Bundespräsident Leuenberger anbegehrte flächendeckende Senkung der generellen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 120 km/h auf 80 km/h;
  • das von den kantonalen Forstämtern während den Wintermonaten durchzusetzende Verbot für das offene Verbrennen von Waldrestholz. Das offene Verbrennen von Waldrestholz, das bei der Waldbewirtschaftung anfällt, stellt hinsichtlich Feinstaub mit einem mengenmässigen Anteil von sieben Prozent eine nicht unwesentliche Quelle dar. Dieser Feinstaub ist jedoch vermeidbar, denn aus forstlicher Sicht ist das Verbrennen von Waldrestholz oder Schlagabraum in der Regel unnötig.

Andere Sofortmassnahmen wie Fahrverbote für einzelne Verursachergruppen wie Zweitaktmotoren oder Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter sind mit adäquatem Aufwand zur Zeit nicht durchsetzbar und verzerren auch die Sicht auf das Gesamtproblem. Die Kantone verkennen nicht, dass diese Sofortmassnahmen lediglich eine in Anbetracht der aussergewöhnlichen meteorologischen Situation bremsende oder vielleicht stabilisierende Wirkung haben.

Deshalb fordern die Nordwestschweizer Kantone als mittel- und langfristige Massnahmen

  • die rasche Umsetzung des von Bundespräsident Leuenberger vor zwei Wochen präsentierten "Aktionsplans Feinstaub", insbesondere die Einführung der Filterpflicht für Dieselfahrzeuge;
  • die konsequente Umsetzung der in den Kantonalen Luftmassnahmenplänen aufgezeigten Möglichkeiten zur Verminderung der Schadstoffe in der Luft; dazu gehören unter anderem die Vorbildsfunktion der öffentlichen Hand bei den eigenen Fahrzeugflotten und die Durchsetzung der Luft-reinhaltung Baustellen.

Die Nordwestschweizer Kantone erachten es auch als ihre Aufgabe, die Massnahmen von Bund und den Kantonen über die Konferenz der Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren zu koordinieren und voranzutreiben. Das Fachgremium "Cerl’Air" wird dafür, wie bereits bei der sommerlichen Ozonproblematik, rasch die notwendigen Entscheidungsgrundlagen liefern.