KANTONSRAT: GPK legt Bericht im «Fall Stebler» vor
06.10.2006 - Solothurn – Die kantonsrätliche Geschäftsprüfungskommission kommt zum Schluss, dass die Trennung des Kantons von der ehemaligen Chefin des Amts für Finanzen Folge einer längeren Eskalation von Ereignissen war. Unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Departementsvorsteher und der Chefin des Amts für Finanzen über die Führungs- und Kompetenzordnung waren ausschlaggebend.
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) unter dem Präsidium von Beat Ehrsam (SVP, Dornach) ist der Auffassung, dass nicht ein einzelnes Ereignis zum Bruch zwischen Landammann Christian Wanner und der Chefin des Amts für Finanzen, Pia Stebler, geführt hat. Vielmehr sind aufgrund eines vom Finanzdepartement in Auftrag gegebenen Expertenberichts «Überprüfung der Führungs- und Controllingprozesse» vom März 2004 sowie der anschliessend ab Januar 2005 einsetzenden Umsetzung der darin erarbeiteten Umstrukturierungsmassnahmen unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Departementsvorsteher und der Chefin des Amts für Finanzen über die Führungs- und Kompetenzordnung zu Tage getreten. Die GPK lässt offen, ob die unterschiedlichen Auffassungen sich deshalb manifestiert haben, weil Pia Stebler Kompetenzbereiche abgeben musste, oder weil sie grundsätzlich eine andere Philosophie hatte. Derartige Differenzen sind bedauerlich, können aber nie zum vornherein ausgeschlossen werden. Keine Anhaltspunkte hat die GPK hingegen dafür gefunden, dass Auseinandersetzungen zwischen dem Departementssekretär bzw. dessen designierter Nachfolgerin und Pia Stebler von ausschlaggebender Bedeutung gewesen sein könnten.
Die Kommission nimmt keine Schuldzuweisungen vor, das wäre weder zweckdienlich noch im Interesse der Parteien, die sich im Rahmen einer gegenseitigen Vereinbarung und nicht aufgrund einer einseitigen Kündigung getrennt haben. Die GPK konstatiert lediglich, dass die Situation derart eskaliert ist, dass es zu Auseinandersetzungen und verbalen Entgleisungen gekommen ist, die die Grenze des Zulässigen überschritten haben. Unter diesen Umständen erscheint der GPK eine Trennung unvermeidlich und es ist auch einleuchtend, dass eine solche Trennung im Interesse beider Seiten rasch vollzogen wurde.
Die GPK stellt fest, dass sich die getroffene Lösung innerhalb der vom Staatspersonalgesetz und vom GAV gesetzten Grenzen bewegt. Die rasche Freistellung erachtet die GPK als sachgerecht, auch wenn sie faktisch dazu führt, dass ein Lohn ohne entsprechende Gegenleistung ausgerichtet wird. Die anderen zur Diskussion stehenden Varianten wären nach Einschätzung der GPK für den Kanton finanziell schlechter gewesen.
- gpk-bericht stebler (pdf, 101 KB)
- stellungnahme wanner (pdf, 33 KB)
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