Ja zur revidierten Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung

05.09.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Umwelt (BAFU) der revidierten Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) zu. Seit in Kraft treten der Verordnung im August 2005 sind in der EU bereits wieder diverse Rahmenbedingungen für die Abgabe von bestimmten Chemikalien geändert worden. Damit keine neuen Handelshemmnisse entstehen, müssen die Schweizer Bestimmungen erneut denjenigen der EU angeglichen werden.

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) enthält zu insgesamt 31 Stoffen und Produktegruppen Einschränkungen und Verbote. Die entsprechenden europäischen Bestimmungen sind in zehn Basiserlassen (Richtlinien und Verordnungen) geregelt. Drei davon sind seit dem Inkrafttreten schon insgesamt neun Mal geändert worden.

Seit kurzem sind in der Schweiz und in der EU Schwermetalle in Fahrzeugen sowie in Elektro- und Elektronikgeräten grundsätzlich verboten. Gewisse Werkstoffe und Bauteile sind aber von diesen Verboten ausgenommen, da noch kein schwermetallfreier Ersatz entwickelt werden konnte. Es hat sich nun gezeigt, dass die Geltungsdauer einiger Ausnahmen verlängert werden muss und dass einige weitere Ausnahmen nötig sind. Die Änderungen der ChemRRV werden somit den Herstellern von Fahrzeugen und denjenigen von Elektro- und Elektronikgeräten Erleichterungen bringen.

Gleichzeitig trägt die Änderung der Verordnung aber auch zur Erhöhung des Schutzniveaus bei, da einige neue Verbote erlassen werden sollen. So darf beispielsweise das giftige Lösungsmittel Toluol in Sprayfarben und Klebstoffen künftig nicht mehr in Produkten verwendet werden, die für die breite Öffentlichkeit vorgesehen sind. Dies trägt zum Gesundheitsschutz bei. Zudem wird für den Gehalt der krebserregenden Stoffe in Weichmacherölen, welche zur Herstellung von Autoreifen verwendet werden, ein neuer, strengerer Grenzwert festgelegt. Es wird deshalb weniger von diesem Schadstoff durch Pneuabrieb in die Umwelt gelangen.