Gewerbeverband wird mit der Lehrstellenförderung beauftragt
Solothurn, 15. Januar 2008 - Das Departement für Bildung und Kultur beauftragt den Kantonal-Solothurnischen Gewerbeverband mit der Lehrstellenförderung. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vereinbarung für die Jahre 2008 - 2010 genehmigt.
Möglichst alle Jugendlichen sollen nach dem Abschluss der obligatorischen Schulzeit eine berufliche Grundbildung oder eine weiterführende schulische Ausbildung ergreifen können. Dies ist ein wichtiges Ziel der Solothurner Bildungspolitik. In Zusammenarbeit mit den Unternehmen und Wirtschaftsverbänden müssen dafür genügend Ausbildungsplätze bereit gestellt werden, sei es in Form von Lehrstellen, Anlehrstellen oder Praktikumsplätzen.
Bereits in den Jahren 1997 bis 2000 vereinbarte der Kanton Solothurn eine Zusammenarbeit mit dem Kantonal-Solothurnischen Gewerbeverband (KGV) zur Verbesserung der Lehrstellensituation. Die Zusammenarbeit mit dem KGV in diesen Fragen wurde seither weitergeführt und im vergangenen Jahr intensiviert. Inbesondere wurden Vorbereitungsarbeiten für den Aufbau eines Lehrstellenverbundes geleistet.
Im Zusammenhang mit der auf Anfang 2008 beschlossenen Zusammenführung des bisherigen Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung und des Amtes für Mittel- und Hochschulen zum neuen Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen ABMH wurde die Form der Zusammenarbeit mit dem KGV erneut überprüft. Dabei zeigte es sich, dass eine befristete Übertragung von Aufgaben im Bereich der Lehrstellenförderung sinnvoll ist.
Dazu sollen nun Dienstleistungen im Bereich der Lehrstellenförderung eingekauft werden. Als Aufgaben werden die Lehrstellenförderung bzw. die Ausweitung des Lehrstellenangebotes und der Aufbau eines Lehrstellenverbundes und dessen Überführung in die Nachhaltigkeit definiert. Mit jährlichen Jahreskontrakten werden die Aufgaben konkretisiert.
Der entsprechende Vertrag soll über drei Jahre, d.h. vom 1. Februar 2008 bis 31. Dezember 2010 abgeschlossen werden. Bei Bedarf kann er um ein oder zwei Jahre verlängert werden.