Grundsätzliches Ja zum Informationssystem für den Veterinärdienst

Solothurn, 28. Januar 2008 - Der Regierungsrat hat in seiner Anhörungsantwort an das eidgenössische Volkswirtschaftdepartement sein grundsätzliches Einverständnis zur geplanten Verordnung über das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst gegeben. Damit soll die elektronische Übermittlung von Daten aus dem Vollzug zu den Bundesstellen möglich gemacht werden. Allerdings fordert er eine bessere Koordination zwischen den betroffenen Bundesämtern und die Definition klarer Anforderungen an die Daten, damit sowohl der Aufwand für Datenaufbereitung wie der finanzielle Aufwand begrenzt werden können.

In verschiedenen kantonalen Amtsstellen werden anlässlich von Kontrollen auf Betrieben, in denen Tiere gehalten oder Lebensmittel produziert werden, zahlreiche Daten erhoben. Diese Daten werden vom Kanton an den Bund übermittelt, damit dieser seine Aufsichtspflicht erfüllen und als Berichterstatter gegenüber der EU auftreten kann.

Ein Vorläufer der in der Anhörung beschriebenen Datenbank dient dem Veterinärdienst als Geschäftskontrollsystem. Darin werden Kontrolldaten des Veterinärdienstes erfasst und dem Bund zur Verfügung gestellt.

Der Vorschlag des Bundes, diese Datenbank für weitere Dienststellen auszubauen, lehnt der Regierungsrat ab, weil noch keine detaillierten Konzepte, wie der Datentransfer innerhalb der verschiedenen Bundesstellen aufgebaut und genutzt werden soll, vorliegen.