Ja zum Hochschulförderungsgesetz
Solothurn, 22. Januar 2008 – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) die Regelung des gesamten Hochschulbereichs in einem neuen Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG).
Mit einem Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) soll künftig der gesamte Hochschulbereich, universitäre Hochschulen und Fachhochschulen einschliesslich der Pädagogischen Hochschulen, einheitlich geregelt werden. Das HFKG soll die Grundlage für die partnerschaftliche Führung und Koordination der Hochschulen durch Bund und Kantone schaffen.
In seiner Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf begrüsst der Regierungsrat die Zusammenlegung der Rechtsgrundlagen in einem einzigen Gesetz, die Vereinfachung der bisherigen Organisation des Schweizerischen Hochschulwesens und die Verringerung der Regelungsdichte bei den Fachhochschulen. Universitäre Hochschulen und Fachhochschulen sollen aber weiterhin Hochschultypen mit eigener Prägung und damit komplementär in ihrer Funktion bleiben: die Fachhochschulen stärker anwendungs- und berufsorientiert, die Universitäten stärker wissenschaftsorientiert.
Für den Regierungsrat ist wichtig, dass der Bund seine gesetzlichen Verpflichtungen zur Mitfinanzierung des Hochschulbereichs verlässlich einhält und sich die Schulen und die Kantone darauf verlassen können. Für die Stabilität des Schweizer Hochschulwesens ist dies eine zentrale Voraussetzung.
Ausdrücklich begrüsst wird, dass der Bund künftig die ungedeckten Kosten für ausländische Studierende an den Fachhochschulen teilweise abgelten will.