Ja zur Änderung der Luftreinhalte-Verordnung im Bereich Baustellen

Solothurn, 28. Januar 2008 - Der Regierungsrat unterstützt die vom Bund vorgeschlagene Änderung der Luftreinhalte-Verordnung im Bereich der Partikelfilterpflicht von Baumaschinen. Das hat er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Umwelt festgehalten. Er fordert aber, dass die Vorlage im Detail noch nachgebessert werden müsse, sonst droht in den nächsten Jahren ein unliebsamer Rückschritt. Nach dreijähriger Diskussion zwischen den Behörden und der Bauwirtschaft liegt nun ein Kompromiss vor, der die Partikelfiltertechnologie als Stand der Technik anerkannt.

Das Bundesamt für Umwelt BAFU und die Bauwirtschaft haben sich letzten Sommer darüber geeinigt, unter welchen Bedingungen Baumaschinen mit Partikelfiltern auszurüsten sind, um die gesundheitsgefährdenden Diesel­russ­partikel aus den Abgasen der Baumaschinen zu reduzieren. Heute gilt mit der Baurichtlinie Luft aus dem Jahre 2002 lediglich eine unverbindliche Empfehlung. Die Baubewilligungsbehörde muss die Partikelfilterpflicht heute nämlich in jedem Einzelfall verfügen. Mit der Verankerung der Partikelfilterpflicht in der Luftreinhalte-Verordnung wird die Ausrüstung nun allgemeinverbindlich und die Technologie wird damit als Stand der Technik anerkannt.

Russpartikel aus Dieselmotoren gelangen mit der Atemluft in unsere Lunge und können über die Blutbahnen in alle Körperteile gelangen. Dieser Feinstaub gefährdet damit die Gesundheit und kann insbesondere Krebs erzeugen. Der Partikelfilter hat sich zur Reduktion dieser feinen und ultrafeinen Russpartikel bewährt. Die Technologie ist sehr effizient: über 97 Prozent der lungengängigen Dieselrusspartikel können mit dieser Abgasnachbehandlung herausgefiltert werden.

Positiv bewertet der Regierungsrat in seiner Stellungnahme, dass die bisherige Zertifizierung der Partikelfilter nun in einer ISO-Norm festgehalten und zu EU-Recht gelangen soll. Der Bund hat die entsprechenden Verfahren bereits eingeleitet. Die Schweiz unterstreicht damit ihre Führungsrolle in der Forschung und Entwicklung der Partikelfiltertechnologie. Schweizerische Firmen gehören in dieser Sparte zu den weltweit führenden Unternehmen.

Die vom BAFU in die Vernehmlassung geschickte Vorlage birgt aber die Gefahr, dass in der vorgesehenen zweijährigen Übergangsphase ein Rückschritt bei der Ausrüstungspflicht eintritt. Die Vorlage sieht nämlich vor, dass in den ersten zwei Jahren lediglich die neuen Baumaschinen mit Partikelfiltern ausgerüstet werden müssen. In der seit 2002 gültigen Baurichtlinie Luft hingegen ist auf grossen Baustellen die Partikelfilterpflicht für alle Maschinen obligatorisch. Der Regierungsrat verlangt deshalb für diese Übergangsphase die ausdrückliche Beibehaltung der Bestimmungen der Baurichtlinie Luft und damit eine Weiterführung der bisherigen Praxis. Würde die Baurichtlinie Luft aufgehoben, besteht die Gefahr, dass bereits montierte Partikelfilter der hohen Betriebskosten wegen wieder demontiert werden.

Im Weiteren verlangt der Regierungsrat, dass die Ausrüstungspflicht nicht allein auf die Maschinen und Fahrzeuge auf Baustellen beschränkt werden, sondern für alle Dieselmotoren im Offroad-Bereich gelten soll. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb für eine Baumaschine auf einer Baustelle andere Vorschriften gelten als für die gleiche Maschine, die auf einem Industrieareal eingesetzt wird.

Diese Forderung entspricht der bisherigen Praxis im Kanton Solothurn. So hat zum Beispiel das Stahlwerk Gerlafingen bereits heute über 50 Prozent ihrer Maschinen mit Partikelfiltern nachgerüstet.