Stipendien: "Sprung ins Mittelfeld"

Solothurn, 28. Januar 2008 - Der Regierungsrat hat Botschaft und Entwurf zur Änderung des Stipendiengesetzes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die Anpassungen bringen verbesserte Stipendienleistungen, die der Regierungsrat für sozialpolitisch notwendig und finanziell vertretbar hält.

An seiner Sitzung vom 14. März 2007 hatte der Kantonsrat den Auftrag Fraktion SP/Grüne zur Änderung des Gesetzes über die Ausbildungsbeiträge und der Vollzugsverordnung zum Gesetz für erheblich erklärt und den Regierungsrat beauftragt, das Gesetz über die Ausbildungsbeiträge vom 30. Juni 1985 (Stipendiengesetz) und die Vollzugsverordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge vom 2. Juli 1986 (Stipendienverordnung) den veränderten Bedingungen anzupassen und insbesondere die Bemessungsansätze für die Stipendienleistungen zu erhöhen.

Mit der nun zuhanden des Kantonsrats verabschiedeten Vorlage kommt der Regierungsrat diesem Parlamentsauftrag nach. Die vorgesehenen Ansätze der Stipendienleistungen berücksichtigen die in der Zwischenzeit aufgelaufene Teuerung und folgen den Vorschlägen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zur Harmonisierung der Stipendienleistungen. Sowohl die Änderung des Stipendiengesetzes als auch die damit verbundene Revision der Stipendienverordnung sollen auf den 1. August 2008 (Beginn des Schuljahres 2008/2009) in Kraft treten.

Sozialpolitisch notwendig, finanziell verkraftbar
Mit den Anpassungen der Stipendiengesetzgebung verbessert der Kanton Solothurn seine Stipendienleistungen. Die mit diesen Änderungen verbundenen jährlichen Mehrkosten belaufen sich auf rund 2,8 Mio. Franken, d.h. die Ausgaben pro Kopf der Wohnbevölkerung steigen von 21 Franken (2006) auf neu 32 Franken.

Damit würde sich der Kanton Solothurn im interkantonalen Stipendien-Vergleich (Basis 2006) vom 22. auf den 18. Platz verbessern und neu einen Rang im unteren Mittelfeld belegen. Der Regierungsrat betrachtet deshalb die beantragten Verbesserungen der Stipendien- und Darlehensleistungen als sozialpolitisch notwendig und finanziell vertretbar.