Umsetzung der Rechtsweggarantie im Kanton Solothurn
Solothurn, 28. Januar 2008 - Der Regierungsrat schickt die infolge der Rechtsweggarantie und des neuen Bundesgerichtsgesetzes notwendigen Anpassungen am Rechtsmittelverfahren in öffentlich-rechtlichen Verwaltungssachen in die Vernehmlassung. Die Anpassungen haben höchstens geringfügige finanzielle und personelle Auswirkungen, die sich praktisch nicht beziffern lassen. Die Vernehmlassung läuft bis Ende April 2008.
Die Rechtsweggarantie von Art. 29a der Bundesverfassung gewährleistet, dass grundsätzlich alle Rechtsstreitigkeiten vor einem Gericht ausgetragen werden können. Das Bundesgerichtsgesetz regelt die Anforderungen an die kantonalen Vorinstanzen des Bundesgerichts. Ausnahmen vom Gerichtszugang sind noch möglich, soweit es sich um Entscheide mit vorwiegend politischem Charakter handelt.
Gerichtsorganisations- und Verwaltungsverfahrensgesetz sollen so angepasst werden, dass grundsätzlich alle Verfügungen und Entscheide von Behörden des Kantons und der Gemeinden einem Rechtsweg an das kantonale Verwaltungsgericht unterliegen. Die Ausnahmen, wo dies nicht der Fall sein soll, werden im Einzelnen aufgeführt. Der geänderte Rechtsmittelweg betrifft Entscheide im Bereich der Schulen, des Gemeinderechts, des Ausländerrechts und von Militär und Zivilschutz, wo neu jeweils die Beschwerde an das zuständige Departement und von da an das Verwaltungsgericht vorgesehen wird. Das Verwaltungsgericht soll auch Beschwerden bezüglich Bürgerrecht behandeln. Schliesslich soll Personen, die durch faktisches Handeln von Behörden in ihren Rechten betroffen werden, ein Anspruch auf den Erlass einer anfechtbaren Verfügung eingeräumt werden.